Formulare / Urlaubsplaner

Nachstehend finden Sie die wichtigen Formulare des Firmenservice. Bitte senden Sie das ausgefüllte Formular an die hkk, Martinistr. 26, 28195 Bremen zurück. Gerne nehmen wir das ausgefüllte Formular auch per Fax 0421/36 55 1198 entgegen. Ihr SEPA-Mandat wird allerdings im Original benötigt.

Die nachstehenden Dokumente liegen im PDF-Format vor. Für Fragen stehen Ihnen unsere Firmenansprechpartner gerne zur Verfügung.

Informationen zum Zahlstellenmeldeverfahren

Was ist das Zahlstellenmeldeverfahren?

Die Zahlstellen von Versorgungsbezügen haben der zuständigen Krankenkasse Beginn, Höhe, Veränderung und Ende der Versorgungsbezüge – hierzu gehören insbesondere Betriebsrenten und Pensionen – mitzuteilen (§ 202 Abs. 1 SGB V). Die Krankenkassen ihrerseits melden den Zahlstellen u.a. Angaben über die Beitragspflicht. Welche Aufgaben die Zahlstellen und die Krankenkassen im Melde- und Beitragsverfahren für Versorgungsbezüge im Einzelnen wahrzunehmen haben, ist in der jeweils gültigen Zahlstellenverfahrensbeschreibung dargestellt.

Die jeweils gültige Zahlstellenverfahrensbeschreibung, sowie weitere Informationen erhalten Sie unter: https://www.gkv-datenaustausch.de/zahlstellenverfahren/Zahlstellen-Meldeverfahren.jsp

Wie werden Zahlstellennummern vergeben?

Zahlstellen-Nummern werden (zentral für alle Krankenkassen) von der ITSG GmbH im Auftrag des GKV-Spitzenverbandes vergeben.

Die Beantragung einer Zahlstellennummer erfolgt elektronisch über eine zugelassene Entgeltabrechnungssoftware oder Ausfüllhilfe, die diese Zusatzfunktion integriert hat. Sollten Sie über keine geeignete Software verfügen, können Sie die Ausfüllhilfe sv.net nutzen. Die Browserversion sv.net/standard ist unter der Adresse https://standard.gkvnet-ag.de/svnet/ zu finden. Die Nutzung von sv.net für die Beantragung einer Zahlstellennummer ist kostenfrei.

Prüfen Sie hier, ob Sie als Arbeitgeber eine Zahlstellennummer beantragen müssen.

Nutzungshinweise

Der Chatbot Luka ist rund um die Uhr für Ihre Anliegen da. Luka kann allerdings noch nicht jedes Thema und entwickelt sich stetig weiter. Die Antworten des Chatbots sind nicht rechtsverbindlich und dienen lediglich Ihrer ersten Information. Sie ersetzen nicht die fachliche Beratung unserer Mitarbeiter*innen.