Neuregelungen 2017

Das Gesetz zur Weiterentwicklung der Finanzstruktur und der Qualität in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-FQWG) gilt seit dem 1. Januar 2015. Darin wurde die Finanzierungsgrundlage in der gesetzlichen Krankenversicherung neu geregelt.

Der Krankenversicherungsbeitrag setzt sich zusammen: 

  • aus dem bundeseinheitlichen Krankenversicherungsbeitragssatz und
  • dem kassenindividuellen Zusatzbeitragssatz.

Die bundeseinheitlichen Beitragssätze zur Krankenversicherung betragen in 2017 unverändert:

  • 14,6 Prozent für eine Versicherung mit Anspruch auf Krankengeld und
  • 14,0 Prozent für eine Versicherung ohne Anspruch auf Krankengeld.

Dieser Beitrag ist je zur Hälfte vom Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu tragen.

Der kassenindividuelle Zusatzbeitragssatz wird von jeder Krankenkasse selbst festgelegt. Dieser Beitrag soll die Finanzierungslücke zwischen den voraussichtlichen Ausgaben und den Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds schließen. Der Zusatzbeitrag ist vom Mitglied allein zu tragen. Bei Arbeitnehmern wird er prozentual vom Arbeitsentgelt durch den Arbeitgeber berechnet und an die Krankenkasse abgeführt.  

Die hkk hält ihren günstigen Zusatzbeitrag von nur 0,59 Prozent ab 1. Januar 2017 stabil. Dieser Zusatzbeitrag ist um 0,51 Prozent geringer als der für 2017 festgelegte durchschnittliche Zusatzbeitrag von 1,1 Prozent. 

Die hkk-Beitragssätze für die Umlage U1 (Krankheit) werden zum 01.01.2017 an die Ausgabenentwicklung angepasst. Sie betragen:

  • bei 50 % Erstattung 1,5 %
  • bei 60 % Erstattung 1,9 %
  • bei 80 % Erstattung 3,5 %

Der Beitragssatz für die Umlage U2 (Mutterschaft) beträgt zum 01.01.2017 unverändert 0,47 Prozent.

Die Übersicht, der ab 2017 geltenden Beitrags- und Umlagesätze sowie die Beitragsbemessungsgrenzen enthält die Beitragstabelle

In unseren Seminaren zum Jahreswechsel 2016/2017 wurden folgende Themen  behandelt:

  • Finanzierung der GKV
  • Aktuelles zur Entgeltabrechnung
  • Rechengrößen und Grenzwerte 2017
  • Änderungen im Meldeverfahren
  • Pflegestärkungsgesetz II
  • Neues zum Mindestlohn

Die Teilnehmerunterlage der Seminare mit zahlreichen praxisnahen Beispielen stellen wir Ihnen hier gerne zur Verfügung:

Seminarunterlage

Nutzungshinweise

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