Unbedenklichkeitsbescheinigung

Eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der Krankenkasse bestätigt, dass ein Arbeitgeber oder Selbstständiger seine Sozialversicherungsbeiträge pünktlich und vollständig gezahlt hat. Sie wird oft für öffentliche Ausschreibungen, Immobilienkäufe oder andere offizielle Zwecke benötigt.

Wichtige Informationen:

  • Bestätigung der Zahlungen: Die Bescheinigung bestätigt, dass alle Sozialversicherungsbeiträge korrekt und fristgerecht gezahlt wurden.
  • Informationen zu versicherten Mitarbeitenden: Sie enthält Angaben zur Anzahl der versicherten Mitarbeitenden, jedoch keine personenbezogenen Daten.
  • Unternehmenszuverlässigkeit: Sie bestätigt die Zuverlässigkeit und Leistungsfähigkeit des Unternehmens.

Wann benötigen Sie eine Unbedenklichkeitsbescheinigung?

  • Öffentliche Auftragsvergaben: Häufigste Anforderung.
  • Immobilienkauf: Als Nachweis der Bonität.
  • Gastronomie: Für die Eröffnung.
  • Arbeitnehmerüberlassung: Für die Zulassung.
  • Weitere Anwendungsfälle: Es gibt viele weitere Situationen, in denen eine Unbedenklichkeitsbescheinigung erforderlich sein kann.

Wie erhalten Sie eine Unbedenklichkeitsbescheinigung?

  1. Elektronisch beantragen: Der bevorzugte Weg ist über Ihr Entgeltabrechnungsprogramm oder das offizielle SV-Meldeportal.
  2. Betriebsnummer angeben: Geben Sie unbedingt Ihre Betriebsnummer(n) an.
  3. Abo-Modelle: Für regelmäßige Bescheinigungen gibt es Abo-Modelle über das Lohnprogramm oder SV-Meldeportal, die Ihnen die Arbeit erleichtern.

Wie lange ist die Bescheinigung gültig?

Die Bescheinigung ist befristet gültig, in der Regel für drei bis sechs Monate.

Tipp:

Wenn Sie eine Steuerberatung mit den Aufgaben der Lohnabrechnung beauftragt haben, empfehlen wir, dort eine Rücksprache vorzunehmen.