Umstellung von sv.net auf das SV-Meldeportal

Seit dem 4. Oktober 2023 steht das neue SV-Meldeportal zur Verfügung und löst die bisher bestehende Ausfüllhilfe sv.net ab. Es ist eine Webanwendung, die Ihnen die Abgabe Ihrer Meldungen und Beitragsnachweise so einfach wie möglich macht.

Das Ziel bleibt unverändert eine dauerhafte, allgemein zugängliche, elektronisch gestützte und systemgeprüfte Ausfüllhilfe für den Austausch zwischen Sozialversicherungsträgern, den Arbeitgebern und darüber hinaus den Selbstständigen anzubieten.

Bis wann kann sv.net genutzt werden?

Bis zum 31. Dezember 2023 konnte sv.net vollumfänglich verwendet werden. Seitdem ist die Anwendung nur noch eingeschränkt nutzbar und es ist nicht mehr möglich, Rückmeldungen über sv.net abzurufen. Ursprünglich sollte eine endgültige Abschaltung zum 29. Februar 2024 erfolgen. Die Nutzung des eingeschränkten Betriebs von sv.net wurd​​e bis zum 30. Juni 2024 verlängert. Es wird dringend dazu geraten, den Umstieg auf das SV-Meldeportal spätestens in diesem verlängerten Zeitraum vorzunehmen. Bei einer Registrierung im SV-Meldeportal bis zum 30. Juni 2024 ist die Nutzung bis Ende 2024 kostenfrei.

Was kostet das SV-Meldeportal?

Die Kosten der Nutzung des SV-Meldeportals hängen von der Anzahl der registrierten Betriebsnummern ab. Es wird zwischen zwei Anwendergruppen unterschieden. Die Gebühr wird für eine Laufzeit von 36 Monaten im Voraus erhoben:

  • 36 Euro für den Austausch von Meldungen für eine Betriebsnummer
  • 99 Euro für den Austausch von Meldungen für mehrere Betriebsnummern

Alle Nutzenden jeder Anwendungsgruppe können immer beliebig viele Meldungen mit den Sozialversicherungsträgern austauschen.

Gut zu wissen: Gut zu wissen: ​Bei einer Registrierung bis zum 30. Juni 2024 fallen für das Jahr 2024 keine Nutzungsgebühren an. Bei einer Registrierung ab dem 1. Juli 2024 ist die Nutzungsgebühr sofort zu entrichten.

Wer kann das SV-Meldeportal nutzen

Da das SV-Meldeportal eine Ausfüllhilfe darstellt und bei der Abgabe von Sozialversicherungsmeldungen, der Beantragung und dem Abruf von Bescheinigung unterstützen soll, richtet es sich vorrangig an kleine Arbeitgeber. Aber auch mittlere und große Unternehmen, Selbstständige, die öffentliche Verwaltung sowie Zahlstellen können das Portal nutzen.

Wie erfolgt die Registrierung?

Die Registrierung und der Zugang für das SV-Meldeportal erfolgen über ein ELSTER-Zertifikat. Das Zertifikat sowie Ihre Unternehmensdaten werden für die Authentifizierung benötigt. Im Anschluss erfolgt die Versendung eines Vertretungsberechtigungsschreibens per Post. Dieses enthält einen Freischaltcode, mit dem Sie die Registrierung abschließen können.

Der Registrierungsprozess nimmt mehrere Tage in Anspruch. Daher wird ein frühzeitiger Umstieg dringend empfohlen.

Alternative Registrierung mit BundID für A1-Bescheinigungen

Das SV-Meldeportal steht nur mit dem ELSTER-Organisationszertifikat in vollem Umfang zur Verfügung. Das Beantragen und Abrufen von A1-Bescheinigungen ist jedoch auch ohne Zertifikat möglich – mit dem BundID-Konto.​

Dieses Registrierungsverfahren unterstützt alle Anwender, die kein ELSTER-Organisationszertifikat erhalten. Die BundID bietet Privatpersonen ein zentrales BundID-Konto zur Identifizierung für alle Online-Anträge und kann alternativ mit Benutzername & Passwort, Online-Ausweis, ELSTER-Privatzertifikat oder einer europäischen ID eingerichtet werden. Ergänzende Informationen finden Sie auf der Website zur BundID.

Erklärvideo SV-Meldeportal Arbeitgeber Sozialversicherung

Weiterführende Informationen

Weitere Informationen erhalten Sie auf der Seite des SV-Meldeportals.

Nutzungshinweise

Der Chatbot Luka ist rund um die Uhr für Ihre Anliegen da. Luka kann allerdings noch nicht jedes Thema und entwickelt sich stetig weiter. Die Antworten des Chatbots sind nicht rechtsverbindlich und dienen lediglich Ihrer ersten Information. Sie ersetzen nicht die fachliche Beratung unserer Mitarbeiter*innen.