Erklärung zur Barrierefreiheit in leichter Sprache

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Webseiten der hkk Krankenkasse in Bremen. Die Webseiten sind:

Die hkk Krankenkasse möchte, dass alle Menschen ihre Webseiten und Apps nutzen können. Dazu halten wir die Gesetze ein (Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) und Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0)).

Stand der Barrierefreiheit:

Die Anforderungen an die Barrierefreiheit stehen in der BITV 2.0. Diese Verordnung basiert auf dem BGG. Im April 2025 hat die Firma Materna Information & Communications SE überprüft, ob die Webseiten den Anforderungen entsprechen. Dabei wurden weltweite Normen (EN 301 549, BITV 2.0) berücksichtigt.

Probleme auf den Webseiten:

Einige Inhalte sind noch nicht vollständig barrierefrei. Hier sind die wichtigsten Probleme:

Auf https://www.hkk.de/:

  1. Einige Bilder und grafische Elemente haben keinen. Das heißt, dass Screenreader diese Inhalte nicht vorlesen können.
  2. Screenreader lesen einige dekorative Elemente vor. Das stört die Nutzung.
  3. Screenreader lesen einige versteckte Inhalte vor. Das stört die Nutzung.
  4. Formulare schlagen keine gespeicherten Daten wie Namen oder E-Mail-Adressen vor.
  5. Der Kontrast zwischen Text und Hintergrund ist manchmal zu klein. Das macht es schwer, den Text zu lesen.
  6. Grafische Inhalte haben manchmal nicht die richtigen Kontraste.
  7. Zusätzliche Inhalte lassen sich nicht schließen.
  8. Einige Linktexte sind nicht aussagekräftig.
  9. An einigen Stellen gibt es Links auf andere Dateiformate. Diese Links geben keine Informationen zum Dateiformat. Zum Beispiel gibt es Links auf PDF-Dateien.
  10. Bei einigen Bedienelementen gibt es Schwierigkeiten mit der Sprachsteuerung. Zum Beispiel beim Hauptmenü und der Suchfunktion. Der Name stimmt nicht mit dem sichtbaren Namen überein.
  11. Einige englischsprachige Inhalte sind nicht als solche gekennzeichnet. Screenreader lesen diese Texte dann falsch vor.
  12. Die Fehlerkennzeichnung in Formularen ist nicht für alle Screenreader gut.
  13. Name, Rolle oder Zustand für bestimmte Technologien sind nicht für alle Bedienelemente erkennbar. Zum Beispiel für Screenreader.
  14. Nicht alle Statusmeldungen arbeiten mit helfenden Technologien.
  15. Manche PDF-Dokumente sind nicht barrierefrei.
  16. Die Erläuterungen in Leichter Sprache sind noch nicht vollständig. Sie erfüllen nicht die formalen Vorgaben.

Auf https://kommzur.hkk.de/https://bleibbeider.hkk.de/ und https://gesund-im-job.hkk.de/:

  • Screenreader lesen einige dekorative Elemente vor. Das stört die Nutzung.
  • Formulare schlagen keine gespeicherten Daten wie Namen oder E-Mail-Adressen vor.
  • Grafische Inhalte haben manchmal nicht die richtigen Kontraste
  • Die Fehlerkennzeichnung in Formularen ist nicht für alle Screenreader optimiert.
  • Name, Rolle oder Zustand für bestimmte Technologien sind nicht für alle Bedienelemente erkennbar. Zum Beispiel für Screenreader.
  • Nicht alle Statusmeldungen arbeiten mit helfenden Technologien.
  • Manche PDF-Dokumente sind nicht barrierefrei
  • Es gibt keine Erläuterungen in Leichter Sprache.
  • Es gibt keine Erläuterungen in Gebärdensprache.

Auf https://dock.hkk.de/:

  • Einige Bilder und grafische Elemente haben keinen. Das heißt, dass Screenreader diese Inhalte nicht vorlesen können.
  • Einige Grafiken haben keine ausführlichen Beschreibungen.
  • Screenreader lesen einige dekorative Elemente vor. Das stört die Nutzung.
  • Einige Videos haben keine Untertitel.
  • Formularfelder haben teilweise keine technische Beschriftung.
  • Screenreader lesen einige versteckte Inhalte vor. Das stört die Nutzung.
  • Einige Informationen sind nur über Farbe sichtbar.
  • Manchmal sind Texte als Grafiken eingebunden.
  • Grafische Inhalte haben manchmal nicht die richtigen Kontraste.
  • Zusätzliche Inhalte lassen sich manchmal nicht schließen.
  • Bei einigen Bedienelementen gibt es Schwierigkeiten mit der Sprachsteuerung. Zum Beispiel beim Hauptmenü und der Suchfunktion. Der Name stimmt nicht mit dem sichtbaren Namen überein.
  • Einige englischsprachige Inhalte sind nicht als solche gekennzeichnet. Screenreader lesen diese Texte dann falsch vor
  • Name, Rolle oder Zustand für bestimmte Technologien sind nicht für alle Bedienelemente erkennbar. Zum Beispiel für Screenreader.
  • Nicht alle Statusmeldungen arbeiten mit helfenden Technologien
  • Es gibt keine Erläuterungen in Leichter Sprache.
  • Es gibt keine Erläuterungen in Gebärdensprache.

Was macht die hkk Krankenkasse?

Die hkk Krankenkasse will ihre Webseiten barrierefrei machen. Es gibt viele Inhalte. Darum sind noch nicht alle Seiten barrierefrei. Wir arbeiten daran so schnell wie wir können.

Datum der Erstellung

Diese Erklärung wurde am 18.08.2020 erstellt und zuletzt am 13.10.2025 aktualisiert.

Kontakt und Feedback:

Möchten Sie eine Barriere melden? Möchten Sie Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen? Dann melden Sie sich bei uns. Verwenden Sie dazu das Kontaktformular auf der Seite „Barriere melden“.

Schlichtungsverfahren:

Wenn Sie keine Lösung finden, wenden Sie sich an die Schlichtungsstelle nach § 16 BGG. Diese Stelle unterstützt bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Sie brauchen keinen Anwalt. Weitere Informationen unter: www.schlichtungsstelle-bgg.de. Direkt kontaktieren können Sie die Schlichtungsstelle BGG unter info@schlichtungsstelle-bgg.de.