SEPA Mandat für Firmenkunden

Lassen Sie die Sozialversicherungsbeiträge gerne direkt über den sogenannten Datensatz Arbeitgeberkonto (DSAK) von Ihrem Konto abbuchen. Mit der Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats ist sichergestellt, dass die Beiträge pünktlich zu den Fälligkeitsterminen bei uns eingehen.

Erteilung über den Datensatz Arbeitgeberkonto (DSAK)

Für die Erteilung des Mandats ist ein elektronisches Meldeverfahren vorgesehen: der sogenannte Datensatz Arbeitgeberkonto (DSAK). Über Ihre Lohn- bzw. Gehaltsabrechnungssoftware können Sie der hkk bequem die Daten für den Einzug der Beiträge mitteilen. Bitte tragen Sie als Empfänger des Datensatzes die Betriebsnummer der hkk ein (20013461) und wählen dann den Abgabegrund 02 (Änderungsmeldung) sowie den Datenbaustein SEPA-Lastschriftmandat (DBSL) aus.

Im Ausnahmefall: das SEPA-Mandat als Formular

Wenn Sie die Erlaubnis für die Abbuchung nicht über den DSAK erteilen können, besteht im Ausnahmefall die Möglichkeit, uns auf schriftlichem Weg das SEPA-Mandat zu erteilen. Bitte füllen Sie dafür nachfolgende Felder aus und klicken abschließend auf „Erstellen“.

Mandat

"*"= Pflichtfeld

Ihre Daten werden gemäß Art. 6 DS-GVO und § 284 SGB V für Zwecke der Kranken- und § 94 SGB XI für Zwecke der Pflegeversicherung verarbeitet. Mehr Infos erhalten Sie unter www.hkk.de/datenschutz und in unseren Geschäftsstellen.
Für weitere Fragen hierzu kontaktieren Sie uns gerne.

Nutzungshinweise

Der Chatbot Luka ist rund um die Uhr für Ihre Anliegen da. Luka kann allerdings noch nicht jedes Thema und entwickelt sich stetig weiter. Die Antworten des Chatbots sind nicht rechtsverbindlich und dienen lediglich Ihrer ersten Information. Sie ersetzen nicht die fachliche Beratung unserer Mitarbeiter*innen.