Arzneimittel-Rabattverträge

Der Gesetzgeber hat es den Krankenkassen aufgrund steigender Kosten – vor allem für Medikamente – ermöglicht, mit einzelnen Herstellern Arzneimittel-Rabattverträge zu schließen. Mit Hilfe dieser Verträge können Krankenkassen Preisnachlässe auf Arzneimittel erhalten. Sogenannte Generika sind Kopien von Originalarzneimitteln, die von pharmazeutischen Herstellern produziert werden, wenn der Patentschutz eines Originalpräparats abgelaufen ist.

Ihre Gesundheit ist für uns das Wichtigste: Wir suchen unsere Vertragspartner nach der Qualität ihrer Produkte aus.

Was ändert sich für hkk-Versicherte?

Hat die hkk einen Rabattvertrag zu einem bestimmten Wirkstoff geschlossen, erhalten Sie in der Apotheke das rabattierte Arzneimittel. Dieses unterscheidet sich möglicherweise in Form, Aussehen und Namen zu Ihrem bekannten Arzneimittel, jedoch nicht in Bezug auf den Wirkstoff, die Wirkstärke und die Darreichungsform. Die Qualität, Wirksamkeit und Unbedenklichkeit des Arzneimittels bleiben grundsätzlich unverändert.

Selbstverständlich wird die Therapiefreiheit Ihres Arztes / Ihrer Ärztin von den Rabattverträgen nicht eingeschränkt. Ist für Sie die Einnahme eines bestimmten Medikaments aus medizinischen Gründen erforderlich, erhalten Sie weiterhin das für Sie am besten geeignete Arzneimittel. Die Entscheidung darüber trifft ihr behandelnder Arzt.

Nutzungshinweise

Der Chatbot Luka ist rund um die Uhr für Ihre Anliegen da. Luka kann allerdings noch nicht jedes Thema und entwickelt sich stetig weiter. Die Antworten des Chatbots sind nicht rechtsverbindlich und dienen lediglich Ihrer ersten Information. Sie ersetzen nicht die fachliche Beratung unserer Mitarbeiter*innen.