Blankoverordnung

Was ist eine Blankoverordnung?

Bei einer Blankoverordnung trifft ihr behandelnder Arzt die Entscheidung, dass eine Behandlung vorgenommen werden muss. Der Heilmitteltherapeut entscheidet selbst über die Behandlungsart und -frequenz sowie der Dauer der Behandlung.

Gut zu wissen: Die Blankoverordnung ist für die Ergotherapie bei den folgenden Indikationen seit dem 01. April 2024 möglich:

  • SB1 (Erkrankung der Wirbelsäule, Gelenke und Extremitäten)
  • PS3 (u.a. wahnhafte und affektive Störungen/Abhängigkeitserkrankungen)
  • PS4 (Dementielle Syndrome)

Übernimmt die hkk die Kosten für eine Blankoverordnung?

Ja, wenn Sie eine der drei eingeschlossenen Indikationen vorliegen haben, kann der behandelnde Arzt eine Blankoverordnung ausstellen und die hkk übernimmt die Kosten für Ihre Behandlung. Ihre Zuzahlung beträgt lediglich zehn Prozent der anfallenden Kosten sowie zuzüglich zehn Euro je Verordnung. Die gesamte Zuzahlung ist am ersten Behandlungstag bei dem Heilmittelerbringer zu bezahlen.

Bitte beachten Sie: Sofern Ihr Arzt auf dem Verordnungsvordruck keine Angaben zu einem Behandlungsbeginn vermerkt, müssen Maßnahmen innerhalb von 28 Kalendertagen nach Ausstellung der Verordnung begonnen werden, ansonsten verliert sie ihre Gültigkeit.

Sofern aus medizinischen Gründen auf der Heilmittelverordnung das Feld „dringlicher Behandlungsbedarf innerhalb von 14 Tagen“ angekreuzt ist, muss die Behandlung spätestens innerhalb von 14 Kalendertagen beginnen.

Wie lange ist meine Blankoverordnung gültig?

Die Blankoverordnung ist bei Maßnahmen der Ergotherapie maximal 16 Wochen nach Ausstellungsdatum gültig. Eine Unterbrechung der Behandlung kann ohne Begründung erfolgen, hierbei ist allerdings zu beachten, dass das Therapieziel weiterhin erreicht werden kann.

Nutzungshinweise

Der Chatbot Luka ist rund um die Uhr für Ihre Anliegen da. Luka kann allerdings noch nicht jedes Thema und entwickelt sich stetig weiter. Die Antworten des Chatbots sind nicht rechtsverbindlich und dienen lediglich Ihrer ersten Information. Sie ersetzen nicht die fachliche Beratung unserer Mitarbeiter*innen.