Digitale Gesundheitsanwendungen: Kostenübernahme durch Krankenkassen
Sie möchten etwas für Ihre Gesundheit tun – und dabei möglichst flexibel sein? Dann entdecken Sie die digitalen Gesundheitsanwendungen (DiGA). Mehr zu den Apps auf Rezept und der Kostenübernahme durch die Krankenkassen (§33a SGB V) erfahren Sie hier.
Was sind Digitale Gesundheitsanwendungen?
DIGA sind definiert als digitale Medizinprodukte niedriger Risikoklasse, die die Versicherten etwa bei der Behandlung von Erkrankungen oder dem Ausgleich von Beeinträchtigungen unterstützen können. Anwendungsfelder sind u.a. Diabetologie, Kardiologie, Logopädie, Psychotherapie oder Physiotherapie.
Übernehmen Krankenkassen die Kosten von Digitalen Gesundheitsanwendungen?
Ja. Voraussetzung für eine Kostenübernahme ist allerdings die Prüfung und Zertifizierung der DIGA durch das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). Eine Auflistung der aktuellen DiGAs finden Sie hier.
Wie beantrage ich die Kostenübernahme für eine Digitale Gesundheitsanwendung?
Wenn bei Ihnen die Kriterien laut DiGA-Verzeichnis erfüllt sind (z. B. Alter, Diagnose), kann Ihr Arzt die DiGA über das Kassenrezept (Muster 16) verordnen.
Alternativ können Sie eine DiGA auch ohne Verordnung mit einem formlosen Antrag bei uns beantragen. Die Voraussetzung für eine Genehmigung ist auch hier die Sicherstellung einer medizinischen Indikation und der eventuelle Ausschluss von Kontraindikationen. Reichen Sie daher, wenn möglich, mit Ihrem Antrag einen Diagnosenachweis (z. B. ein ärztliches Attest) ein.
Die ärztliche Verordnung (Muster 16) oder Ihren Antrag können Sie über die folgenden Kanäle zur Prüfung einer Kostenübernahme bei uns einreichen: per hkk Service-App, per E-Mail an diga(at)hkk.de oder per Post.
Bei einer positiven Entscheidung erhalten Sie einen Freischaltcode per Post, mit dem Sie die digitale Gesundheitsanwendung für den vorgesehenen Zeitraum nutzen können.