Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA)
Sie möchten etwas für Ihre Gesundheit tun – und dabei möglichst flexibel sein? Dann entdecken Sie die digitalen Gesundheitsanwendungen (DiGA). Die Kosten werden von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen (§33a SGB V).
Doch nicht jede Gesundheits-App ist auch eine digitale Gesundheitsanwendung. Voraussetzung für eine Kostenübernahme ist die Prüfung und Zertifizierung durch das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). Eine Auflistung der aktuellen DiGAs finden Sie hier.
Wenn bei Ihnen die Kriterien laut DiGA-Verzeichnis erfüllt sind (z.B. Alter, Diagnose), kann Ihr Arzt die DiGA über das Kassenrezept (Muster 16) verordnen.
Alternativ können Sie eine DiGA auch ohne Verordnung mit einem formlosen Antrag bei uns beantragen. Die Voraussetzung für eine Genehmigung ist auch hier die Sicherstellung einer medizinischen Indikation und der eventuelle Ausschluss von Kontraindikationen. Reichen Sie daher, wenn möglich, mit Ihrem Antrag einen Diagnosenachweis (z.B. ein ärztliches Attest) ein.
Die ärztliche Verordnung (Muster 16) oder Ihren Antrag können Sie über die folgenden Kanäle zur Prüfung einer Kostenübernahme bei uns einreichen: per App, per E-Mail an diga(at)hkk.de oder per Post.
Bei einer positiven Entscheidung erhalten Sie einen Freischaltcode per Post, mit dem Sie die digitale Gesundheitsanwendung für den vorgesehenen Zeitraum nutzen können.
Was ist der Nutzen einer DiGA?
- Unterstützung bei der Erkennung, Überwachung, Behandlung oder Linderung von Krankheiten, Verletzungen oder Behinderungen
- Verbesserung des Gesundheitszustandes
- Verkürzung der Krankheitsdauer
- Verbesserung der Lebensqualität