Ernährungstherapie

Die Ernährungstherapie umfasst die ernährungstherapeutische Behandlung seltener angeborener Stoffwechselerkrankungen oder Mukoviszidose.

Übersichten der Therapie

  • Anamnese und Abstimmung der Therapieziele
  • individuelle Beratung und Unterstützung zum Beispiel mit Blick ausgewogene Lebensmittel, geeignete Ernährungsprinzipien und diätetische Maßnahmen
  • Beratung und praktische Unterstützung im Fall einer notwendigen Substitution von Enzymen Vitaminen, Mineralstoffen, Aminosäuren, Fetten oder Spurenelementen
  • Anleitung zur enteralen Ernährung (Trink- oder Sondennahrung), Durchführung von parenteraler (intravenöser) Ernährung in der häuslichen Umgebung
  • Information über diätetische Produkte und Lebensmittelinhaltsstoffe
  • Vermittlung individuell geeigneter Koch- und Küchentechniken, praktische Informationen zur Umsetzung einer individuellen Diät

Am Ende der ernährungstherapeutischen Beratung steht ein Ernährungsplan, der passgenau auf die spezifischen Bedürfnisse des Patienten zugeschnitten ist. Ernährungstherapie kann in Einzelsitzungen oder in der Gruppe verordnet werden.

Voraussetzungen für die Kostenübernahme

Verordnet Ihnen der Arzt Maßnahmen zur Ernährungstherapie, übernimmt die hkk bei bestimmten Befunden die Kosten für Ihre Behandlung. Ihre Zuzahlung beträgt lediglich zehn Prozent der anfallenden Kosten sowie zehn Euro je Verordnung.

  • Eine Zuzahlungspflicht besteht für Versicherte ab 18 Jahre.
  • Die Zuzahlungen fallen auch dann an, wenn die Heilmittel in der Praxis des Arztes oder ambulant im Krankenhaus erbracht werden.
  • Sie brauchen Zuzahlungen nur bis zu einer persönlichen Belastungsgrenze von zwei Prozent Ihres jährlichen Familienbruttoeinkommens zu leisten (bei chronisch Kranken ein Prozent).
  • Sollten Ihre Zuzahlungen in diesem Jahr diese Belastungsgrenze bereits erreicht haben, können Sie eine Befreiung von weiteren Zuzahlungen beantragen.
  • Eine Genehmigung der Verordnung von Heilmitteln durch die hkk ist nicht nötig.

Wie lange ist meine Verordnung gültig?

Ihre Verordnung verliert ihre Gültigkeit bei einer unbegründeten Therapieunterbrechung nicht, es sei denn, es liegt eine Gefährdung des Therapieziels vor.

Nutzungshinweise

Der Chatbot Luka ist rund um die Uhr für Ihre Anliegen da. Luka kann allerdings noch nicht jedes Thema und entwickelt sich stetig weiter. Die Antworten des Chatbots sind nicht rechtsverbindlich und dienen lediglich Ihrer ersten Information. Sie ersetzen nicht die fachliche Beratung unserer Mitarbeiter*innen.