Kieferorthopädische Behandlung: Voraussetzungen, Wirkungsweise und Kostenübernahme

Eine kieferorthopädische Behandlung korrigiert Fehlstellungen der Zähne, des Kiefers, des Mundes und des Rachenraumes zum Beispiel mit Hilfe einer Zahnspange. Die hkk übernimmt bei Kindern und Jugendlichen unter bestimmten Voraussetzungen die Kosten für eine medizinisch notwendige kieferorthopädische Behandlung. Hier finden Sie alle wichtigen Informationen.

Übernimmt die hkk die Kosten für kieferorthopädische Behandlungen bei Kindern und Jugendlichen?

Ja, die hkk übernimmt grundsätzlich die Kosten für eine erfolgreich abgeschlossene kieferorthopädische Behandlung nach § 29 SGB V und §8 KVLG.

Dabei rechnet der/die Kieferorthopäd*in die Kosten abzüglich des Eigenanteils direkt mit der Kassenärztlichen Vereinigung ab. Der Eigenanteil von 20 Prozent der vertragsärztlichen Kosten muss vorerst selbst übernommen werden.

Gut zu wissen: Wenn Sie mehr als ein Kind in kieferorthopädischer Behandlung haben, verringert sich Ihr Eigenanteil für das zweite und jedes weitere Kind auf 10 Prozent der vertragsärztlichen Kosten. Voraussetzung ist, dass sie in einem gemeinsamen Haushalt leben.  

Wichtig für Sie: Wenn die Behandlung erfolgreich abgeschlossen ist, zahlt Ihnen die zuständige Krankenkasse den Eigenanteil zurück. Dazu müssen Sie einen Antrag stellen (siehe unten). 

Unter welchen Voraussetzungen zahlt die hkk eine kieferorthopädische Behandlung?

Versicherte bei der hkk haben Anspruch auf eine kieferorthopädische Behandlung, wenn: 

  • sie nicht älter als 18 Jahre sind. 

  • die Zahn- oder Kieferfehlstellung das Kauen, Beißen, Sprechen oder Atmen erheblich beeinträchtigt oder zu beeinträchtigen droht. 

  • eine schwere Erkrankung vorliegt, die eine kombinierte kieferchirurgische oder kieferorthopädische Behandlung erforderlich macht. 

Ob die Behandlung medizinisch notwendig ist, beurteilt der/die Kieferorthopäd*in anhand sogenannter kieferorthopädischer Indikationsgruppen (KIG). Die Schwere der diagnostizierten Erkrankung spielt dabei ebenfalls eine entscheidende Rolle. Sie wird mit einem „Behandlungsbedarfsgrad“ von 1 bis 5 angegeben. Erst ab einem Bedarfsgrad von 3 ist die hkk berechtigt, die Behandlungskosten einer kieferorthopädischen Behandlung zu übernehmen. Das bedeutet zum Beispiel, dass eine Kiefer- oder Zahnfehlstellung das Beißen, den Mundschluss oder die Gelenkfunktion bereits erheblich beeinträchtigt oder in Zukunft zu beinträchtigen droht. 

Wie beantrage ich die Erstattung des Eigenanteils?

Wenn der/die Kieferorthopäd*in mit Ablauf der Retentionsphase schriftlich bestätigt, dass die Behandlung erfolgreich abgeschlossen ist, erstatten wir Ihnen den oben genannten Eigenanteil. Senden Sie uns dafür bitte die Abschlussbescheinigung des/der Kieferorthopäd*in sowie alle Rechnungen im Original zu. 

Übernimmt die hkk die Kosten für kieferorthopädische Behandlungen bei Erwachsenen?

Die Kosten für eine kieferorthopädische Behandlung, die ab dem 18. Lebensjahr begonnen wird, kann die hkk nur in sehr wenigen Ausnahmefällen übernehmen. Dazu gehören zum Beispiel schwere Kieferanomalien, bei denen auch chirurgische Korrekturen notwendig sind. In diesen Fällen erstellt Ihre Kieferorthopädin oder Ihr Kieferorthopäde ein aufeinander abgestimmtes kieferchirurgisches und kieferorthopädisches Behandlungskonzept. 

Über kieferorthopädische Behandlungen

Grundsätzlich gilt dabei, je früher die Behandlung ansetzt, desto größer ist die Erfolgsaussicht. Daher sollte bereits bei Kindern beim Milchzahnwechsel zum bleibenden Gebiss darauf geachtet werden, ob sich Abweichungen zu einer normalen Entwicklung ergeben. Lassen Sie sich von Ihrem Zahnarzt/Ihrer Zahnärztin beraten. 

Eine kieferorthopädische Behandlung kann etwa drei bis vier Jahre dauern. In der darauffolgenden so genannten „Retentionsphase“ wird dann bis zu zwei Jahre lang versucht, das Behandlungsergebnis zu stabilisieren. Die aktive Mitarbeit des Patienten und die Unterstützung des Zahnarztes sind unbedingte Voraussetzung einer erfolgreichen Behandlung. 

Ablauf einer kieferorthopädischen Behandlung für die Regelversorgung bei Kindern und Jugendlichen

  • Der/die Kieferorthopäd*in stellt beim Kind/Jugendlichen eine Zahnfehlstellung ab dem Schweregrad 3 fest und erstellt einen kieferorthopädischen Behandlungsplan. Der kieferorthopädische Behandlungsplan enthält die geplanten therapeutischen Maßnahmen, die voraussichtliche Behandlungsdauer und die voraussichtlichen Kosten. 
  • Die kieferorthopädische Praxis reicht den Befund und den Behandlungsplan zur Prüfung bei der hkk als zuständige Krankenkasse des zu behandelnden Kindes ein. Die Bearbeitungsdauer liegt bei ca. zwei Wochen

  • Die Behandlung beginnt, wenn die zuständige Krankenkasse den Behandlungsplan genehmigt hat. 

  • Während der Behandlung rechnet die kieferorthopädische Praxis die vertragsärztlichen Kosten direkt mit der hkk ab. Die Praxis schickt Ihnen über die übrigen 20 Prozent (oder 10 Prozent bei mehreren Kindern) eine Rechnung pro Quartal. 

  • Sie zahlen den Rechnungsbetrag direkt an die kieferorthopädische Praxis

  • Bewahren Sie die Rechnungen der kieferorthopädischen Praxis sowie die dazugehörigen Zahlungsbelege auf. 

  • Die kieferorthopädische Praxis erstellt nach erfolgreich beendeter Behandlung eine Abschlussbescheinigung für Sie. 

  • Sie beantragen die Erstattung des geleisteten Eigenanteils bei der hkk als zuständige Krankenkasse und reichen die erforderlichen Unterlagen ein. Den Antrag können Sie per Post, persönlich in der Geschäftsstelle oder online einreichen. 

  • Die hkk überweist Ihnen die Eigenanteile.

Ausnahmeindikationen bei Erwachsenen

Der/die Kieferorthopäd*in übermittelt das aufeinander abgestimmte kieferchirurgische und kieferorthopädische Behandlungskonzept direkt an Ihre gesetzliche Krankenkasse. 

hkk Gesundheitsreport 2021: Zuzahlungen für kieferorthopädische Behandlung stark gestiegen

Welche Erfahrungen machen Kinder, Jugendliche und ihre Eltern mit kieferorthopädischen Behandlungen? Und wie unterscheiden sich diese von der Situation von vor zehn Jahren? Aufschluss darüber gibt eine aktuelle Befragung unter der Leitung des Sozialwissenschaftlers Dr. Bernard Braun (Universität Bremen) und des Greifswalder Kieferorthopäden Dr. Alexander Spassov im Auftrag der hkk Krankenkasse. 

hkk Arztterminservice

Wussten Sie schon: Die hkk kann Sie bei der Suche nach einem Facharzt - auch einem Kieferorthopäden - unterstützen. Mit unserem Arztterminservice erhalten Sie schneller Termine für medizinisch notwendige Facharztbesuche.

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