Patientenschulung / Schulung für chronisch Kranke
Voraussetzung für die Prüfung einer möglichen Kostenbeteiligung für Schulungen seitens der Krankenkasse ist eine Bescheinigung Ihres behandelnden Arztes, aus der die medizinische Notwendigkeit für diese Maßnahme hervorgeht. Bitte geben Sie diese Bescheinigung bei Ihrer hkk-Geschäftsstelle ab.
Für folgende anerkannte Schulungen können anteilig Kosten übernommen werden:
- Asthma: Kinder & Jugendliche
- Asthma: Erwachsene
- Ernährungsberatung
- Neurodermitis: Kinder & Jugendliche
- Rehabilitative Rückenschule
- Schmerzbewältigungskurse