Patientenschulung / Schulung für chronisch Kranke

Voraussetzung für die Prüfung einer möglichen Kostenbeteiligung für Schulungen seitens der Krankenkasse ist eine Bescheinigung Ihres behandelnden Arztes, aus der die medizinische Notwendigkeit für diese Maßnahme hervorgeht. Bitte geben Sie diese Bescheinigung bei Ihrer hkk-Geschäftsstelle ab.

Für folgende anerkannte Schulungen können anteilig Kosten übernommen werden:

  • Asthma: Kinder & Jugendliche
  • Asthma: Erwachsene
  • Ernährungsberatung
  • Neurodermitis: Kinder & Jugendliche
  • Rehabilitative Rückenschule
  • Schmerzbewältigungskurse

Nutzungshinweise

Der Chatbot Luka ist rund um die Uhr für Ihre Anliegen da. Luka kann allerdings noch nicht jedes Thema und entwickelt sich stetig weiter. Die Antworten des Chatbots sind nicht rechtsverbindlich und dienen lediglich Ihrer ersten Information. Sie ersetzen nicht die fachliche Beratung unserer Mitarbeiter*innen.