Rehabilitation und Teilhabe

Bei einer schweren Erkrankung ist es wichtig, möglichen Folgeschäden weitestgehend vorzubeugen oder bereits vorhandenen Einschränkungen, so gut es geht, entgegen zu wirken. Hierfür ist nicht nur eine gute Versorgung im Akutfall notwendig, sondern auch der Einsatz von sinnvollen Maßnahmen und unverzügliches Handeln.

Sollten Sie an einer der folgenden Erkrankungen leiden, können Ihnen Rehabilitationsmaßnahmen helfen:

  • Atemwegserkrankungen
  • Diabetes mellitus
  • Erkrankungen des rheumatischen Formenkreises
  • Herz-Kreislauferkrankungen
  • Hüftgelenkserkrankungen
  • Krebserkrankungen
  • Neurologische Erkrankungen
  • Psychische Erkrankungen
  • Querschnittslähmungen
  • Schlaganfall (Apoplexie)

Gerne informieren wir Sie über geeignete Angebote und Einrichtungen, sowie über Ihre bestehenden Ansprüche und deren Voraussetzungen in Bezug auf Höhe und Dauer der in Frage kommenden Leistungen. Diese Leistungen sollen auch dazu beitragen, die Teilhabe am Alltagsleben zu verbessern oder zu ermöglichen. Dabei bemühen wir uns, Ihren persönlichen Bedürfnissen und Wünschen zu entsprechen, soweit dies den gesetzlichen Vorgaben entspricht. Dabei kann es zum Beispiel um die Berücksichtigung Ihrer persönlichen Lebenssituationen, Ihres Alters, Geschlechts oder Ihrer weltanschaulichen Bedürfnisse gehen.

Ambulante Rehabilitation anstatt stationärer Behandlung. So viel ambulante Behandlung wie möglich, so viel stationäre Behandlung wie nötig. Dieser fortschrittlichen Forderung folgend, fördert die hkk besonders hochwertige und wirtschaftliche Behandlungsformen, bei denen der Patient stärker als bisher in seinem gewohnten Umfeld bleibt.

So können bestimmte Operationen ambulant statt stationär erfolgen. Andererseits sind auch in den Fällen, in denen die klassische ärztliche Behandlung nicht mehr ausreicht, umfassende Behandlungskonzepte möglich.

Nutzungshinweise

Der Chatbot Luka ist rund um die Uhr für Ihre Anliegen da. Luka kann allerdings noch nicht jedes Thema und entwickelt sich stetig weiter. Die Antworten des Chatbots sind nicht rechtsverbindlich und dienen lediglich Ihrer ersten Information. Sie ersetzen nicht die fachliche Beratung unserer Mitarbeiter*innen.