Im Ausland leben

Hier erfahren Sie Wissenswertes, wenn Sie aus beruflichen Gründen oder aufgrund Ihres Studiums länger im Ausland bleiben.

Berufstätigkeit im Ausland

Wenn Sie sich aus beruflichen Gründen im Ausland aufhalten, kann die hkk unter bestimmten Bedingungen die Kosten einer Behandlung übernehmen. Wir erstatten dann die Kosten in der Höhe, die in Deutschland angefallen wäre. Bei Arbeitnehmern ist grundsätzlich zunächst der Arbeitgeber für den Versicherungssschutz im Ausland verantwortlich. Bitte wenden Sie sich rechtzeitig vor Antritt Ihres Auslandsaufenthalts an uns, damit wir Sie beraten können.

Studieren im Ausland

Ihre Versicherungspflicht als Studierender besteht unabhängig davon, ob Sie Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland haben. Die studentische Pflichtversicherung bleibt auch dann erhalten, wenn Sie in der Bundesrepublik eingeschrieben sind und gleichzeitig im Ausland wohnen. Mit folgenden Staaten besteht eine Regelung, der zufolge Sie, wenn Sie bei einer deutschen gesetzlichen Krankenkasse versichert sind, einen Anspruch auf medizinisch notwendige Sachleistungen für den Fall der Krankheit haben:

Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien (bis 31.12.2020), Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Mazedonien, Montenegro, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Schweiz, Serbien, Slowakische Republik, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn und Zypern (griechischer Teil).

In diesen Staaten gilt die „European Health Insurance Card“ (EHIC). Sie ist Bestandteil jeder neueren Krankenkassenkarte. Für die Länder Türkei, Tunesien und Bosnien-Herzegowina fordern Sie bitte bei der zuständigen deutschen Krankenkasse eine Anspruchsbescheinigung an, die Sie dann beim aushelfenden Träger in dem anderen Staat vorlegen.

Weitere Informationen zur Nutzung der EHIC finden Sie auf der Website der Europäischen Kommission. Wählen Sie einfach oben im Dropdown-Menü Ihr Reisland aus und Sie erhalten alle Informationen.

Wir empfehlen Ihnen auf jeden Fall, sich wegen des weiteren Krankenversicherungsschutzes individuell von uns beraten zu lassen.

Nutzungshinweise

Der Chatbot Luka ist rund um die Uhr für Ihre Anliegen da. Luka kann allerdings noch nicht jedes Thema und entwickelt sich stetig weiter. Die Antworten des Chatbots sind nicht rechtsverbindlich und dienen lediglich Ihrer ersten Information. Sie ersetzen nicht die fachliche Beratung unserer Mitarbeiter*innen.