Brexit: Krankenversicherungs-Schutz im Vereinigten Königreich

Das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland hat die Europäische Union verlassen. Für gesetzlich versicherte Bundesbürger, die ins Vereinigte Königreich reisen, ändert sich jedoch nichts.

Urlaub in Großbritannien

Die EHIC (Europäische Krankenversicherungskarte) gilt bei vorübergehenden Aufenthalten im Vereinigten Königreich unverändert weiter. Sollten Sie Ihre Behandlung zunächst privat bezahlt haben, reichen Sie die Rechnungen bei uns ein. Wir erstatten Ihnen maximal die Kosten, die auch in Deutschland erstattungsfähig gewesen wären.

Für Reisen nach Großbritannien empfehlen wir daher den Abschluss einer privaten Auslandsreise-Krankenversicherung. Diese können Sie gerne bei unserem Kooperationspartner - der LVM Versicherung - abschließen.

Aktuelle Informationen zum Brexit erhalten Sie zudem auf der Internetseite der Deutschen Verbindungsstelle Krankenversicherung Ausland (DVKA).

Nutzungshinweise

Der Chatbot Luka ist rund um die Uhr für Ihre Anliegen da. Luka kann allerdings noch nicht jedes Thema und entwickelt sich stetig weiter. Die Antworten des Chatbots sind nicht rechtsverbindlich und dienen lediglich Ihrer ersten Information. Sie ersetzen nicht die fachliche Beratung unserer Mitarbeiter*innen.