Änderungen beim Kinderkrankengeld (ab 2024)
Mit dem Auslaufen der Corona Sonderregeln würden wieder die ursprüngliche Anspruchstage beim Kinderkrankengeld in Kraft treten. Durch das sog. Pflegestudiumstärkungsgesetz sollen diese jedoch erhöht werden. Neben dieser Neuerung wird auch die stationäre Mitaufnahme von Eltern neu geregelt.
Anspruchstage
2023 | 2024/2025 |
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10 Kinderkrankengeldtage pro Elternteil/pro Kind | 15 Kinderkrankengeldtage pro Elternteil/pro Kind |
20 Kinderkrankengeldtage für Alleinerziehende pro Kind | 30 Kinderkrankengeldtage für Alleinerziehende pro Kind |
Insgesamt 25 Kinderkrankengeldtage jährlich pro Elternteil | Insgesamt 35 Kinderkrankengeldtage jährlich pro Elternteil |
Insgesamt 50 Kinderkrankengeldtage jährlich für Alleinerziehende | Insgesamt 70 Kinderkrankengeldtage jährlich für Alleinerziehende |
Kinderkrankengeld auch bei stationärer Mitaufnahme
Im Falle einer stationären Mitaufnahme des Elternteiles des erkrankten Kindes, besteht nun ein Anspruch auf Kinderkrankengeld. Der Anspruch besteht sofern das Kind unter 12 Jahre alt ist oder eine Behinderung hat und auf Unterstützung angewiesen ist. Eine Höchstanspruchsdauer ist in dem Fall nicht vorgesehen und die Tage der stationären Aufnahme wirken sich nicht auf vorgesehenen Anspruchstage des Kinderkrankengeldes aus.
Kinderkrankengeld bei stationärer Mitaufnahme
Den Antrag sowie die Bescheinigung der stationären Einrichtung finden Sie hier.