Antrag auf Leistungen der Pflegeversicherung
Sie möchten einen Antrag auf Leistungen der Pflegeversicherung stellen?
Aktueller Hinweis zur Corona-Impfung von Pflegepersonen
Als Pflegepersonen sind Sie grundsätzlich impfberechtigt. Weitere Informationen und die Bescheinigung zur Impfung gegen das Corona-Virus SARS-CoV-2 für Pflegepersonen finden Sie hier.
Versicherte, die in den letzten zehn Jahren vor der Antragsstellung mindestens zwei Jahre als Mitglied versichert- oder familienversichert waren haben einen Anspruch auf Leistungen der Pflegeversicherung.
Hier finden Sie die Anträge der Pflegeversicherung:
- Pflegeantrag (beschreibbares PDF)
- Informationsschreiben zum Antrag
- Antrag auf Leistungen der Verhinderungspflege (beschreibbares PDF)
- Einverständnis zur Datenübermittlung im Rahmen einer Pflegeberatung
Haben Sie den entsprechenden Antrag für Ihr Anliegen in der Übersicht gefunden, können Sie diesen herunterladen, ausfüllen, unterschreiben und ggf. ausdrucken.
Bitte beachten Sie, dass ein unterschriebener Antrag benötigt wird, damit wir Ihnen gegebenenfalls Leistungen der Pflegeversicherung auszahlen können. Reichen Sie den unterschriebenen Antrag unter Angabe der Bankverbindung ein.
Den unterschriebenen Antrag können Sie nun im Kundenportal „Meine hkk“ hochladen, uns faxen an die 0421-3655-3700 oder per Mail an Pflegeversicherung@hkk.de senden.
Möchten Sie uns Formulare und Unterlagen lieber auf dem Postweg zukommen lassen?
So nutzen Sie folgende Anschrift:
hkk Krankenkasse
28185 Bremen
Der von Ihnen gewünschte Antrag ist nicht in der Übersicht dabei? Rufen Sie uns an unter der (0421)-3655-0 oder (0800)2555-444.
Sie können aus etwaigen Gründen Ihre Angelegenheiten mit der hkk nicht selbst erledigen? Kein Problem, denn Sie haben die Möglichkeit, einer Vertrauensperson eine Vollmacht zu erteilen.