Wohngruppenzuschlag für ambulant betreute Wohngruppen: Voraussetzungen und Beantragung

Eine ambulant betreute Wohngemeinschaft ist eine gute Alternative zur Pflege zu Hause oder im Pflegeheim. Wir unterstützen Sie dabei: Wenn die Voraussetzungen stimmen, erhalten Sie von uns einen monatlichen Zuschuss – den Wohngruppenzuschlag.

Was sind ambulant betreute Wohngruppen?

Pflege-WG: Selbstständig leben in Gemeinschaft 

Sie können oder möchten nicht mehr allein in Ihrem Haushalt leben? Dann ist eine ambulant betreute Wohngruppe vielleicht eine gute Lösung. Hier leben Sie selbstständig in Ihren eigenen vier Wänden, sind aber trotzdem nicht allein.

In einer Pflege-WG leben drei bis zwölf Personen zusammen. Voraussetzung ist, dass mindestens drei von ihnen einen Pflegegrad haben und Pflegeleistungen erhalten.

  • Ihr eigenes Reich: Sie haben ein privates Zimmer als Rückzugsort.
  • Gelebte Gemeinschaft: Gemeinschaftsräume wie Küche und Wohnzimmer nutzen Sie gemeinsam mit den anderen.
  • Hilfe im Alltag: Eine feste Präsenzkraft kümmert sich um organisatorische Aufgaben.

Sie entscheiden selbst: 

Gemeinsam mit Ihren Angehörigen gestalten Sie den Alltag. Sie legen auch fest, wer die Pflege übernimmt: die Präsenzkraft oder ein ambulanter Pflegedienst.

Unser Zuschuss für Sie: Der Wohngruppenzuschlag

Die Pflegeversicherung fördert diese Wohnform besonders, damit Sie möglichst lange selbstständig in einer häuslichen Umgebung leben. Dafür zahlt die Pflegeversicherung den sogenannten Wohngruppenzuschlag.

Was ist der Wohngruppenzuschlag und wie hoch ist der Zuschuss?

Zusätzlich zu anderen Pflegeleistungen wie Pflegegeld oder Pflegesachleistungen erhalten Sie monatlich 224 Euro durch den Wohngruppenzuschlag.

Der Wohngruppenzuschlag ist nicht dazu gedacht, die Leistungen der häuslichen Pflege zu ergänzen, sondern kann eigenständig für organisatorische oder verwaltende Aufgaben innerhalb der Wohngruppe verwendet werden. Besonders dient der Zuschlag dazu, die Präsenzkraft zu finanzieren, die sich um diese Aufgaben kümmert.

Die Zahlung des Wohngruppenzuschlags erfolgt monatlich im Voraus direkt an Sie. Dabei erhalten Sie den Zuschlag immer für den gesamten Monat, auch wenn Sie im Laufe des Monats ein- oder ausziehen oder vorübergehend ins Krankenhaus müssen.

Darauf ist Verlass: Sie erhalten den vollen Betrag von 224 Euro auch dann, wenn Sie im Laufe des Monats ein- oder ausziehen oder vorübergehend ins Krankenhaus müssen. 

Welche Voraussetzungen müssen für den Wohngruppenzuschlag erfüllt sein?

Zuschuss für Ihre Wohngruppe: Das sind die Voraussetzungen

Sie leben in einer ambulant betreuten Wohngruppe? Gerne unterstützen wir Sie mit einem Zuschuss. Dafür gibt es ein paar einfache Voraussetzungen:

  • Pflegegrad: Sie haben mindestens Pflegegrad 1.
  • Gemeinschaftliche Organisation: Sie leben in einer gemeinsamen Wohnung und organisieren die pflegerische Versorgung gemeinschaftlich.
  • Präsenzkraft: Ihre Wohngruppe beauftragt gemeinsam eine Person für organisatorische und verwaltende Aufgaben. Wichtig: Diese Person übernimmt keine pflegerische Versorgung.
  • Gruppengröße: In der Gruppe leben drei bis zwölf pflegebedürftige Personen. Mindestens drei Bewohnerinnen oder Bewohner erhalten eine dieser Leistungen: Pflegegeld, Pflegesachleistungen, Kombinationsleistungen oder den Entlastungsbetrag.
  • Pflegeform: Die Pflege ist ambulant. Das bedeutet, es werden keine Leistungen wie in einem Pflegeheim (voll- oder teilstationär) angeboten. Sie oder Ihre Angehörigen können sich aktiv an der Pflege beteiligen. Der Anbieter der Wohngruppe informiert Sie darüber vor Ihrem Einzug.

Wie kann ich den Wohngruppenzuschlag beantragen?

Sie wollen den Wohngruppenzuschlag beantragen? Bitte kontaktieren Sie uns hierfür über unser Kontaktformular.