Lungenkrebs-Screening: Was Sie wissen müssen

Gute Nachrichten für Ihre Vorsorge: Seit dem 1. April 2026 ist das Lungenkrebs-Screening eine neue gesetzliche Vorsorgeleistung. Die hkk übernimmt die Kosten für diese Früherkennung per Niedrigdosis-Computertomografie. Erfahren Sie hier, ob Sie Anspruch auf die Untersuchung haben.

Wer hat Anspruch auf das Lungenkrebs-Screening?

Sie können das neue Früherkennungs-Programm nutzen, wenn alle diese Punkte auf Sie zutreffen:

  • ​​Alter: Sie sind zwischen 50 und 75 Jahre alt.

  • Rauchhistorie: Sie haben mindestens 25 Jahre mit einer Intensität von 15 Packungsjahren geraucht.

  • Berechnung: (Anzahl Packungen pro Tag) × (Jahre des Rauchens) = Packungsjahre. Wobei eine Packung mit 20 Zigaretten gewertet wird.

Beispiel: 30 Jahre geraucht, 10 Zigaretten am Tag -> 30 Jahre * 0,5 Packungen = 15 Packungsjahre

Status: Sie rauchen aktuell oder Ihr Rauchstopp liegt weniger als 10 Jahre zurück.

Ausschlusskriterien: Haben Sie bereits Beschwerden oder eine bekannte Lungenkrankheit? Dann ist dieses Screening nicht der richtige Weg. Sprechen Sie in dem Fall bitte direkt mit Ihrer Arztpraxis über die passende Diagnostik.

Wie läuft das Lungenkrebs-Screening ab?

Der erste Schritt startet bei Ihnen. Sprechen Sie Ihre Hausärztin, Ihren Hausarzt oder eine lungenfachärztliche Praxis an.

  • Erstkontakt: Wenden Sie sich an eine am Lungenkrebsscreening teilnehmende Praxis (z. B. die Hausarzt-Praxis).
  • Berechtigungsprüfung: Der Arzt prüft, ob Sie die Kriterien (Alter, Packungsjahre, Rauchstopp-Dauer) für das Screening erfüllen.
  • Aufklärung: Sie erhalten ein ausführliches Beratungsgespräch. Dabei werden Sie auch über Programme zur Tabakentwöhnung informiert.
  • Überweisung: Erfüllen Sie alle Kriterien, erhalten Sie eine Überweisung zu einer für das Screening zertifizierten Radiologie-Praxis.
  • Untersuchung: Dort findet das Lungen-Screening per Niedrigdosis-CT (LDCT) statt.

Die beratenden Ärzte müssen eine Fortbildung nachweisen. Die Radiologie-Praxen müssen eine bestimmte Qualifikation nachweisen. Es wird daher eine Zeit dauern, bis das Angebot flächendeckend in Deutschland verfügbar ist.

Versicherte können sich an eine allgemeinmedizinische oder internistische Praxis wenden, die sich an der Lungenkrebs-Früherkennung beteiligt.​ Welche Hausarztpraxen an dem Lungenkrebs-Screening teilnehmen und welche Radiologie-Praxen die Qualifikation erfüllen, können Sie bei der Kassenärztlichen Vereinigung erfragen.

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