hkk Plus Haushaltshilfe Familie

Wenn Sie als haushaltsführende Person aus gesundheitlichen Gründen ausfallen und es keine weitere Person im Haushalt gibt, die die Haushaltsführung kurzfristig übernehmen kann, haben Sie unter Umständen Anspruch auf eine Haushaltshilfe.

Das sind die Voraussetzungen:

  • Sie sind wegen einer Krankenhausbehandlung oder einer von der hkk bezahlten Kurmaßnahme vorübergehend nicht in der Lage, die Haushaltsführung zu gewährleisten. Oder die Weiterführung des Haushalts ist wegen einer schweren Krankheit oder wegen akuter Verschlimmerung einer Krankheit, insbesondere nach einem Krankenhausaufenthalt, nach einer ambulanten Operation oder nach einer ambulanten Krankenhausbehandlung nicht möglich.
  • Keine andere in Ihrem Haushalt lebende Person ist derzeit in der Lage, die entsprechenden Aufgaben zu übernehmen.
  • Sie müssen als Begleitperson für eines Ihrer Kinder ins Krankenhaus und ein weiteres Kind muss weiterhin betreut werden
  • Sie sind schwanger und dürfen sich laut ärztlicher Verordnung keinen körperlichen Anstrengungen aussetzen.

Darüber hinaus wird bei allen Punkten vorausgesetzt, dass keine andere im Haushalt lebende Person diesen weiterführen könnte.

Zusätzlich übernimmt die hkk zeitlich begrenzt die Kosten für eine medizinisch notwendige Haushaltshilfe, wenn die haushaltsführende Person krank zu Hause ist und ein oder mehrere Kinder unter 14 Jahren zu versorgen sind - auch hier ist es Voraussetzung, dass keine andere im Haushalt lebende Person diesen weiterführen kann.

Nehmen Sie in diesen Fällen bitte vorher Kontakt zu uns auf. Diese Extraleistung bedarf einer näheren Prüfung. Sie ist nur mit einer ärztlichen Verordnung möglich und zeitlich begrenzt.

Gut zu wissen:

  • Mit einigen Anbietern wie Sozialstationen oder Wohlfahrtsverbänden hat die hkk Verträge geschlossen. Ihre Mitarbeiter kommen zu Ihnen ins Haus und rechnen direkt mit der hkk ab.
  • Wegen Schwangerschaftsbeschwerden können Sie auch dann eine Haushaltshilfe beantragen, wenn kein Kind in Ihrem Haushalt lebt.
  • Werden Sie nach einer stationären Entbindung frühzeitig entlassen, können Sie eine Haushaltshilfe nach der Entbindung erhalten, auch wenn kein weiteres Kind in Ihrem Haushalt lebt. Voraussetzung dafür ist, dass keine andere in Ihrem Haushalt lebende Person die entsprechenden Aufgaben übernehmen kann.
  • Soll sich eine Freundin oder Bekannte um den Haushalt kümmern, wenden Sie sich bitte zu einem Beratungsgespräch an die hkk.

Das müssen Sie zuzahlen:

Die Zuzahlung beträgt zehn Prozent der täglich anfallenden Haushaltshilfekosten, mindestens aber fünf Euro und maximal zehn Euro pro Tag. Die Zuzahlung ist jedoch nie höher als die tatsächlich anfallenden Kosten. Eine Zuzahlungspflicht besteht für Versicherte ab 18 Jahren.

Haushaltshilfen wegen Schwangerschaft und Entbindung sind davon ausgenommen. Außerdem brauchen Sie Zuzahlungen nur bis zu einer persönlichen Belastungsgrenze von zwei Prozent Ihrer jährlichen Familienbruttoeinkommen zu leisten (Bei chronisch Kranken beträgt die Grenze einen Prozent).

Nutzungshinweise

Der Chatbot Luka ist rund um die Uhr für Ihre Anliegen da. Luka kann allerdings noch nicht jedes Thema und entwickelt sich stetig weiter. Die Antworten des Chatbots sind nicht rechtsverbindlich und dienen lediglich Ihrer ersten Information. Sie ersetzen nicht die fachliche Beratung unserer Mitarbeiter*innen.