Hausarztzentrierte Versorgung (HzV)

Bei der Hausarztzentrierten Versorgung, auch Hausarztmodell genannt, ist Ihre Hausarztpraxis Ihr erster Ansprechpartner, wenn es um das Thema Gesundheit geht. Als „Gesundheitslotse“ übernimmt diese die Koordination der gesamten medizinischen Versorgung und überweist bei Bedarf an eine Facharztpraxis oder ins Krankenhaus.

Die Hausarztarztzentrierte Versorgung wurde eingeführt, um Ihnen eine bessere und umfassendere medizinische Versorgung anzubieten. Heute ist sie fester Bestandteil des Gesundheitswesens (§ 73b SGB V).

Welche Vorteile habe ich, wenn ich teilnehme?

Für eine optimale Behandlung berät Ihr Hausarzt/Ihre Hausärztin Sie in allen Gesundheits- sowie Behandlungsfragen und entscheidet gemeinsam mit Ihnen den Therapieverlauf. Bei Bedarf werden Sie an eine Facharztpraxis überwiesen. Befunde und Berichte laufen dann in der Praxis zusammen. Ihre Hausarztpraxis hat so jederzeit einen aktuellen Überblick über Ihre Gesundheit, kann Sie fachkundig beraten und das weitere Vorgehen mit Ihnen gemeinsam abstimmen.

  • Für die Therapieplanung stimmt Ihr Hausarzt/Ihre Hausärztin alle Befunde, Therapien und Medikamente aufeinander ab
  • Doppeluntersuchungen oder unnötige Verordnungen entfallen
  • Je nach Region können Sie beispielsweise von erweiterten Öffnungszeiten der Praxis, kürzeren Wartezeiten bei vereinbarten Terminen oder mehr Zeit mit Ihrem Hausarzt/Ihrer Hausärztin profitieren (Informationen dazu erhalten Sie von der Praxis oder finden Sie auf der Teilnahmeerklärung)
  • Ihre Behandlungen erfolgen stets nach aktuellen medizinischen Leitlinien, da Ärzte/Ärztinnen im Rahmen der HzV an regelmäßigen Fortbildungen und Qualitätszirkeln teilnehmen

Wie kann ich an der HzV teilnehmen?

Die Teilnahme an der HzV ist freiwillig und kostenlos. Bei Interesse fragen Sie in Ihrer Praxis nach, ob Ihr Hausarzt/Ihre Hausärztin an dem Modell teilnimmt. Eine Anmeldung findet direkt über die Hausarztpraxis statt.

Weitere Informationen zur Teilnahme sowie zum Datenschutz können Sie der Teilnahmeerklärung entnehmen. Diese liegt in der Arztpraxis für Sie bereit.

Über Ihre Teilnahme an der HzV erhalten Sie von der hkk eine schriftliche Bestätigung.

Benötige ich immer eine Überweisung?

Für die Behandlung in einer Facharztpraxis benötigen Sie immer eine Überweisung Ihres Hausarztes/Ihrer Hausärztin.

Ausgenommen von dieser Regelung sind ärztliche Notfalldienste und die Fachrichtungen Zahnheilkunde, Augenheilkunde, Gynäkologie sowie Kinder- und Jugendmedizin.

Was mache ich, wenn meine Hausarztpraxis geschlossen hat?

Wenn Sie an der HzV teilnehmen, verpflichten Sie sich, immer zuerst Ihre Hausarztpraxis aufzusuchen. Ist Ihre Hausarztpraxis aufgrund von Urlaub oder Krankheit geschlossen, können Sie die genannte Vertretungspraxis aufsuchen.

Ich bin krank, aber nicht zu Hause. Darf ich eine andere Arztpraxis aufsuchen?

In Ausnahmefällen, wie beispielsweise einer Erkrankung im Urlaub, ist eine Notfallbehandlung in einer anderen Arztpraxis möglich.

Ich möchte meine Hausarztpraxis wechseln. Was muss ich tun?

In Ausnahmefällen können Sie vor Ablauf des Teilnahmejahres den Hausarzt/die Hausärztin innerhalb des Hausarztprogramms wechseln, z. B. wenn

  • der/die bisherige Hausarzt/Hausärztin nicht mehr am Hausarztprogramm teilnimmt
  • er/sie umzieht und die Entfernung für Sie nicht zumutbar ist
  • Sie umziehen und die Entfernung für Sie nicht zumutbar ist
  • das Arzt-Patienten-Verhältnis nachhaltig gestört ist

Ein Wechsel des Hausarztes/der Hausärztin muss schriftlich in der neuen Praxis erklärt werden. 

Ich möchte nicht mehr an der HzV teilnehmen. Was muss ich tun?

An die Wahl Ihres Hausarztes/Ihrer Hausärztin sind Sie für mindestens 12 Monate gebunden. Informationen zur Widerrufs- und Kündigungsfrist können Sie dem Durchschlag zu Ihrer Teilnahmeerklärung entnehmen. 

Ein Hausarztwechsel vor Ablauf der 12 Monate kann nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes (zum Beispiel Wohnortwechsel, Praxisschließung oder Störung des Vertrauensverhältnisses) erfolgen.

Den Widerruf/die Kündigung können Sie per hkk-App, E-Mail oder Brief bei der hkk einreichen.

Nutzungshinweise

Der Chatbot Luka ist rund um die Uhr für Ihre Anliegen da. Luka kann allerdings noch nicht jedes Thema und entwickelt sich stetig weiter. Die Antworten des Chatbots sind nicht rechtsverbindlich und dienen lediglich Ihrer ersten Information. Sie ersetzen nicht die fachliche Beratung unserer Mitarbeiter*innen.