Schutz vor RSV: Empfehlungen und Kostenübernahme

Die RSV-Infektion ist eine saisonal auftretende Atemwegserkrankung. Lange Zeit war zur Prophylaxe von RSV-Erkrankungen nur der Antikörper Palivizumab (Synagis®) für Kinder mit erhöhtem Risiko für einen schweren Verlauf zugelassen. Dies hat sich inzwischen deutlich geändert. Wir geben Ihnen einen Überblick über alle derzeit zugelassenen Antikörper und Impfstoffe. Antikörper dienen der passiven Immunisierung, Impfstoffe der aktiven Immunisierung, d.h. das Wirkprinzip ist unterschiedlich.

Für wen ist der bivalente RSV-Impfstoff (Abrysvo®) zugelassen?

Der bivalente RSV-Impfstoff (Abrysvo®) ist zugelassen für:

  • Schwangere, damit Neugeborene die ersten sechs Monate geschützt sind (sogenannte „maternale Impfung“)
  • Erwachsene ab 60 Jahren

Durch eine Anpassung der Schutzimpfungs-Richtlinie (SI-RL) ist die Impfung seit dem 27.09.2024 eine Kassenleistung für:

  • alle Personen ab 75 Jahren
  • Personen ab 60 Jahren
    • mit schweren Ausprägungen von chronischen Erkrankungen der Atmungsorgane, chronischen Herz-Kreislauf- und Nierenerkrankungen, hämato-onkologischen Erkrankungen, Diabetes mellitus (mit Komplikationen), einer chronischen neurologischen oder neuromuskulären Erkrankung oder einer schweren angeborenen oder erworbenen Immundefizienz oder
    • die Bewohnende von Einrichtungen der Pflege sind.

Für Schwangere gibt es aktuell keine Impfempfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) und die Impfung ist dementsprechend keine Kassenleistung. Stattdessen können Neugeborene eine RSV-Prophylaxe mit Nirsevimab (Beyfortus®) erhalten (siehe unten).

Für wen ist der monovalente RSV-Impfstoff (Arexvy®) zugelassen?

Der monovalente RSV-Impfstoff (Arexvy®) ist zugelassen für:

  • Erwachsene ab 60 Jahren

Durch eine Anpassung der Schutzimpfungs-Richtlinie (SI-RL) ist die Impfung seit dem 27.09.2024 eine Kassenleistung für:

  • alle Personen ab 75 Jahren
  • Personen ab 60 Jahren
    • mit schweren Ausprägungen von chronischen Erkrankungen der Atmungsorgane, chronischen Herz-Kreislauf- und Nierenerkrankungen, hämato-onkologischen Erkrankungen, Diabetes mellitus (mit Komplikationen), einer chronischen neurologischen oder neuromuskulären Erkrankung oder einer schweren angeborenen oder erworbenen Immundefizienz oder
    • die Bewohnende von Einrichtungen der Pflege sind.

Antikörper zur passiven Immunisierung: Nirsevimab (Beyfortus®)

Der Antikörper Nirsevimab (Beyfortus®) ist zugelassen für:

  • Neugeborene und Kinder während ihrer ersten RSV-Saison
  • Kinder im Alter von bis zu 24 Monaten, die während ihrer zweiten RSV-Saison weiterhin anfällig für eine schwere RSV- Erkrankung sind

Die RSV-Prophylaxeverordnung regelt, dass seit dem 14.09.2024 alle Kinder unter einem Jahr einmalig Anspruch auf Nirsevimab haben. Die Zulassung des Präparates ist dabei zu beachten, d.h. Kinder, die bereits ihre zweite RSV-Saison erleben, haben nur einen Anspruch, wenn sie weiterhin anfällig für eine schwere RSV-Erkrankung sind.  

Wenn Nirsevimab kurz nach der Geburt im Krankenhaus verabreicht wird, erfolgt die Abrechnung digital direkt mit uns. Bei einer späteren Nirsevimab-Gabe durch die niedergelassene Kinderarztpraxis ist für das Arzneimittel ein Kassenrezept auszustellen. Eine Erstattung von Privatrechnungen ist nicht möglich.

Zudem ermöglicht Anlage IV der Arzneimittel-Richtlinie  eine Verordnung bei Kindern mit hohem Risiko für schwere Infektionsverläufe im Alter von ≤ 24 Lebensmonaten zum Beginn der RSV-Saison,

  • die wegen bronchopulmonaler Dysplasie begleitende therapeutische Maßnahmen (zusätzlichen Sauerstoff, Steroide, Bronchodilatatoren oder Diuretika) innerhalb der letzten sechs Monate vor Beginn der RSV-Saison benötigten oder
  • mit hämodynamisch relevanten Herzfehlern oder
  • mit Trisomie 21

Auch in diesem Fall ist für das Arzneimittel ein Kassenrezept auszustellen. Eine Erstattung von Privatrechnungen ist nicht möglich.

Antikörper zur passiven Immunisierung: Palivizumab (Synagis®)

Der Antikörper Palivizumab (Synagis®) ist zugelassen für:

  • Kinder, die in der 35. Schwangerschaftswoche oder früher geboren wurden und zu Beginn der RSV-Saison jünger als sechs Monate sind
  • Kinder unter zwei Jahren, die innerhalb der letzten sechs Monate wegen bronchopulmonaler Dysplasie behandelt wurden
  • Kinder unter zwei Jahren mit hämodynamisch signifikanten angeborenen Herzfehlern

Im Gegensatz zu Beyfortus® muss Synagis® häufiger verabreicht werden. Wenn Beyfortus® nicht eingesetzt werden kann, ist eine Verordnung per Kassenrezept möglich:

  • bei Kindern mit hohem Risiko für schwere Infektionsverläufe im Alter von ≤ 24 Lebensmonaten zum Beginn der RSV-Saison,
    • die wegen bronchopulmonaler Dysplasie begleitende therapeutische Maßnahmen (zusätzlichen Sauerstoff, Steroide, Bronchodilatatoren oder Diuretika) innerhalb der letzten sechs Monate vor Beginn der RSV-Saison benötigten oder
    • mit hämodynamisch relevanten Herzfehlern oder
    • mit Trisomie 21
  • bei Kindern im Alter von ≤ sechs Monaten bei Beginn der RSV-Saison, die als Frühgeborene bis zur vollendeten 35. Schwangerschaftswoche (SSW) (34 Wochen + 6 Tage) geboren wurden
  • wenn im Einzelfall nach ärztlicher Einschätzung ein vergleichbares Risiko für einen schweren Infektionsverlauf besteht

Eine Erstattung von Privatrechnungen ist nicht möglich.

Schutzimpfungen

Impfungen gehören bis heute zu den wirkungsvollsten Vorsorgemaßnahmen gegen schwere Infektionskrankheiten. Die hkk übernimmt alle von der Ständigen Impfkommission des Robert-Koch-Instituts (STIKO) empfohlenen Schutzimpfungen, die in die Schutzimpfungs-Richtlinie aufgenommen wurden. Als Extra-Leistung bezahlt die hkk zusätzlich die Impfungen für Masern, Grippe und FSME auch außerhalb der STIKO-Empfehlungen.

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