Onlinezugangsgesetz: Verwaltung und Krankenkassen werden digital

Herzlich Willkommen bei der hkk! Sie sind über das Bürgerportal zu uns gekommen, das als Absprung für digitale Prozesse im Rahmen des Onlinezugangsgesetzes dient.

Das Onlinezugangsgesetz soll das Beantragen von Leistungen bei Behörden, Verwaltungen und damit auch Krankenkassen digitaler und einfacher machen. Es handelt sich um ein Großprojekt auf Bundes- und Landesebene, das sich derzeit in der Umsetzung befindet und ab 2023 nutzbar werden soll.

Hier erfahren Sie

Was ist das Onlinezugangsgesetz (OZG)?

Das Onlinezugangsgesetz, kurz OZG, wurde 2020 verabschiedet und soll den online Zugriff auf Leistungen von Behörden und Verwaltung ab 2023 erheblich verbessern und vereinfachen. Auch Krankenkassen zählen als Körperschaften des öffentlichen Rechts im weitesten Sinne zur öffentlichen Verwaltung und sollen digitaler werden.

Ziel ist es ab 2023 über 600 Leistungen von Behörden und Verwaltungen online und nach Themengebieten wie z.B. Unternehmensführung & -entwicklung, Arbeit und Ruhestand, aber eben auch Gesundheit und danach weiter untergliedert nach Lebens- und Geschäftslagen geordnet anbieten zu können.

Während man früher also Leistungen einer Lebenslage bei unterschiedlichen Behörden beantragen musste, so finden Sie im Bundesportal dann die unterschiedlichen Leistungen je Lebenslage an einem Ort und sollen diese auch online beantragen bzw. nutzen können.

Was bedeutet das für mich?

Ab 2023 sollen die Krankenkassen über 40 Leistungen digital anbieten können, damit sie aus der Lebenslage heraus bei der jeweiligen Krankenkasse über das Bundesportal beantragt werden können.

Zu diesen über 40 Leistungen zählen zum Beispiel folgende:

  • Beantragung einer Mitgliedschaft bei der Krankenkasse
  • Bestellen einer neuen Versichertenkarte
  • Anmeldung eines Kindes oder Ehepartners zur Familienversicherung
  • Beantragung von Mutterschaftsgeld
  • Beantragung von Zahnersatz

Aber auch Leistungen der Pflegeversicherung wie zum Beispiel:

  • Kurzzeitpflege
  • Stationäre Pflegeleistungen
  • Pflegehilfsmittel

Dies ist nur ein Auszug aus dem Umsetzungskatalog der Kranken- und Pflegeversicherung.

Ab wann kann ich die Leistungen des OZG nutzen?

Nach aktuellem Stand sollen die rund 40 Leistungen der Kranken- und Pflegeversicherung ab 2023 zentral ansteuer- und nutzbar sein. Bis dahin ist es aber noch ein langer Weg, weil die unterschiedlichen IT-Systeme auf einander abgestimmt werden müssen und Problemstellungen wie z.B. die sichere Identifizierung gewährleistet sein müssen.

Das bietet die hkk heute bereits an digitalen Leistungen: Meine hkk und Service-App

Schon heute bietet die hkk ihren Versicherten eine Vielzahl an digitalen Leistungen über das Kundenportal „Meine hkk“ und die hkk Service-App an:

  • Anträge stellen und den Bearbeitungsstand einsehen
  • Bescheinigungen beantragen und herunterladen
  • Eine neue Versichertenkarte beantragen
  • Persönliche Daten wie Adresse, Telefonnummer und vieles mehr ändern
  • Videosprechstunde mit einem Arzt
  • Online-Arzttermin-Service
  • Rechnungen zur Erstattung einreichen oder eine Nachricht an die Kasse senden.

Das und einiges mehr bieten die Online-Services der hkk bereits heute.

Mehr Informationen zum Angebot und der Registrierung finden Sie hier bzw. in den App-Stores von Google  und Apple.
 

Nutzungshinweise

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