Abrechnungsrückfragen zu Hilfs- und Pflegehilfsmitteln

Abrechnungstipps für Leistungserbringer von Hilfs- und Pflegehilfsmitteln

Sie haben Fragen zu Ihrer Abrechnung? Nutzen Sie das Leistungserbringerportal unseres Abrechnungsdienstleisters.

Ihre Vorteile:

  • Rund-um-die-Uhr-Einblick in den aktuellen Status Ihrer Rechnungen
  • Möglichkeit, Berichtigungen direkt im Portal zu heilen, durch Upload fehlender Informationen und Dokumente im Portal
  • Schnellere Bearbeitung Ihrer Anfragen durch Wegfall manueller Nacherfassung
  • Geringere Portokosten (fallen nur beim Versand der Urbelege an)
  • Tägliche E-Mail-Benachrichtigung der bereitgestellten Berichtigungen

Wichtige allgemeine Hinweise

  • Holen Sie vor der Abgabe von Hilfs- und Pflegehilfsmitteln grundsätzlich Genehmigungen ein, sofern in den Verträgen keine Ausnahmen geregelt ist. Ein Anspruch auf nachträgliche Kostenübernahme besteht nicht.
     
  • Die Genehmigung der hkk gilt nur für den Leistungserbringer, der das in der Kostenübernahmeerklärung ausgewiesene Institutionskennzeichen (IK) führt. Erfolgt die Leistungserbringung bzw. Abgabe des Hilfs- und Pflegehilfsmittel durch einen davon abweichenden Betrieb (anderes Leistungserbringer-IK), ist die Genehmigung ungültig.
     
  • Voraussetzung für die Abgabe von Hilfs- und Pflegehilfsmitteln ist u. a. eine entsprechende Präqualifizierung nach § 126 Abs. 1a SGB V. Liegt diese für den abgebenden Betrieb (siehe Leistungserbringer-IK) zum Zeitpunkt der Leistungserbringung bzw. Abgabe nicht vor, besteht kein Anspruch auf Bezahlung der erbrachten Leistungen. Auch dann nicht, wenn zuvor eine Kostenübernahme ausgestellt wurde.
     
  • Die vertraglich vereinbarten Abrechnungsfristen gelten nur dann als gewahrt, wenn die Abrechnungsdaten/Rechnungen und die dazugehörigen Urbelege/rechnungsbegründenden Unterlagen vollständig bei den von der hkk benannten Daten- und Belegannahmestellen eingegangen sind. Eine Überschreitung der Frist befreit die hkk von ihrer Zahlungsverpflichtung. Die aktuelle Daten- und Belegannahmestelle können Sie hier einsehen.
     
  • Ausnahmen sind, auch bei vollständig und ordnungsgemäß erbrachten Leistungen, nicht möglich. Versäumnisse des Leistungserbringers begründen auch keinen Zahlungsanspruch gegenüber den Kundinnen und Kunden.

Fragen zu Rechnungskürzungen

Sie haben eine Absetzung erhalten, können aber nicht nachvollziehen, wieso Ihre Rechnung gekürzt wurde?  

Überprüfen Sie folgende Angaben: 

  • Handelt es sich laut Vertrag um ein genehmigungspflichtiges Hilfsmittel?
  • Liegt eine Genehmigung vor und wurde die korrekte Genehmigungsnummer angegeben?
  • Waren Sie zum Ausstellungszeitpunkt der Verordnung Vertragspartner der hkk im entsprechenden LEGS?
  • Wurde in der Abrechnung der korrekte Leistungserbringergruppenschlüssel (LEGS) angegangen? 
  • Ist die korrekte 10-stellige Hilfsmittelnummer angegeben?
  • Ist das korrekte vertraglich geregelte Hilfsmittelkennzeichen angegeben?
  • Ist vertraglich eine Produktbesonderheit (PB) geregelt und wurde diese in den Abrechnungsdaten korrekt übermittelt?
  • Ist als Vertragspreis ein Apothekeneinkaufspreis plus Aufschlag geregelt und wurde als PB die Pharmazentralnummer (PZN) übermittelt?
  • Wurde die Abgabemenge pro Monat/Versorgung überschritten?
  • Stimmen die Daten aus der Genehmigung mit den Abrechnungsdaten überein (z. B. IK-Nummer, Menge, Einzelpreis)
  • Ist die vertragliche Abrechnungsfrist/Widerspruchsfrist abgelaufen?

Alle Angaben sind nach Ihrer Auffassung korrekt, dann nutzen Sie bei weiteren Fragen zur Rechnungskürzungen gerne das Kontaktformular unseres Abrechnungsdienstleisters. Dies steht Ihnen ebenfalls bei Fragen zum Abrechnungsverfahren zur Verfügung.