Informationen über Vertragsabsichten zu Hilfsmittelverträgen

Die Krankenkassen, deren Landesverbände oder Arbeitsgemeinschaften haben ihre Absicht, über die Versorgung mit Hilfsmitteln Verträge nach §127 Absatz 1 SGB V zu schließen, seit dem 01. Oktober 2020 auf einem geeigneten Portal der Europäischen Union (EU) oder mittels einem vergleichbaren Medium unionsweit öffentlich bekannt zu machen.

Alle Bekanntmachungen der hkk werden auf dem Online-Portal mit der Bezeichnung TED (Tenders Electronic Daily) veröffentlicht.

Bekanntmachung gemäß § 127 Absatz 1 SGB V – Vertragsentwurf zur Versorgung mit Hilfsmitteln der Produktgruppen 04 (Badehilfen) und 33 (Toilettenhilfen)

Die hkk Krankenkasse beabsichtigt, gemäß § 127 Absatz 1 SGB V Verträge über die Versorgung der Versicherten mit Hilfsmitteln der Produktgruppen 04 (Badehilfen) und 33 (Toilettenhilfen) einschließlich der damit zusammenhängenden Dienstleistungen abzuschließen.

Die entsprechende Bekanntmachung erfolgt im EU-Amtsblatt (TED). Im Zusammenhang mit dieser Veröffentlichung stellt die hkk nachfolgend den Vertragsentwurf zur Einsicht und zum Download bereit:

Vertragsentwurf über die Versorgung der Versicherten mit Hilfsmitteln der Produktgruppen 04 (Badehilfen) und 33 (Toilettenhilfen) (pdf)