Pflegeschutzschirm: Kostenerstattung für Corona-Testungen in Pflegeeinrichtungen, Pflegebonus, Sonderleistungen für Koordinierungskräfte und Energieschutzschirm

In diesen Zeiten stehen auch Pflegeeinrichtungen vor großen Herausforderungen: zusätzliche Hygienemaßnahmen müssen durchgeführt, Koordinierungskräfte installiert und erhöhte Betriebskosten getragen werden.

Um die stationären Pflegeeinrichtungen, ambulanten Pflegedienste und Angebote zur Unterstützung im Alltag zu stärken, wurde ein „Pflege-Schutzschirm“ eingerichtet. Die Erstattung von pandemiebedingten Mehrausgaben oder Mindereinnahmen wurde jedoch bereits zum 30.06.2022 beendet. Einrichtungen können noch bis 28.02.2023 im Rahmen der Testverordnung die Aufwendungen für Corona-Testungen geltend machen.

Den Beschäftigten der Pflegeeinrichtungen standen im Jahr 2022 erneut einmalige Sonderleistungen (Pflegebonus) durch ihren Arbeitgeber zu. Das damit verbundene Nachweisverfahren wird derzeit durchgeführt.

Des Weiteren wird von Oktober 2022 bis April 2023 die Koordination von Corona-Maßnahmen in stationären und teilstationären Einrichtungen durch eine Sonderleistung nach §150c vergütet.

Aufgrund der hohen Belastung durch enorm gestiegene Preise für Gas, Fernwärme und Strom erhalten teil- und vollstationäre Pflegeeinrichtungen in der Zeit vom 01.10.2022 bis 30.04.2024 eine Ergänzungshilfe in Höhe der einrichtungsindividuellen Mehrkosten. Ausführliche Informationen und die entsprechenden Anträge werden in Kürze hier zur Verfügung gestellt.

So einfach geht's

Die Zuständigkeiten sind für den Pflege-Schutzschirm, die Testverordnung und den Pflegebonus gleich. Unter folgendem Link können Sie eine Liste mit allen Pflegeeinrichtungen und ambulanten Pflegediensten einsehen, um die für Sie zuständige Pflegekasse zu finden. Sie benötigen zum Abgleich lediglich Ihr Institutionskennzeichen: 

Sofern aus einer der obigen Listen hervorgeht, dass wir als hkk-Pflegekasse für Sie zuständig sind, können Sie den Antrag auf Kostenerstattung ausfüllen und per E-Mail an Pflegeschutzschirm@hkk.de senden.

Für die Erstattung von Aufwendungen für Corona-Testungen existieren zwei Antragsformulare.

Für alle Bestell- und Durchführungsaufwendungen, die bis einschließlich 30.06.2022 entstanden sind, ist folgendes Antragsformular zu verwenden:

Für alle Bestell- und Durchführungsaufwendungen, die bis einschließlich dem 30.06.2021 entstanden sind, ist folgendes Antragsformular zu verwenden:

In allen Fällen erhalten Sie Ihre Erstattung innerhalb von 14 Tagen.

Für das Nachweisverfahren der bereits ausgezahlten Pflegeboni steht folgende Meldung zur Verfügung. Der Nachweis muss bis spätestens 15.02.2023 bei der zuständigen Pflegekasse eingehen.

Für die Beantragung der Sonderleistung für Koordinator*innen von Corona-Maßnahmen in stationären Pflegeeinrichtungen gelten folgende Antragsformulare:

Für die Beantragung von einrichtungsindividuellen Ergänzungshilfen gelten folgende Richtlinien und Antragsformulare:

Weitere Informationen zu den jeweiligen Erstattungsverfahren hat der GKV-Spitzenverband in den Kostenerstattungs-Festlegungen und den Frage- und Antwortkatalogen zusammengetragen:

*Beachten Sie, dass es sich bei diesen Formularen um Excel-Dateien handelt,
die Sie nicht im Browser öffnen können. Bitte speichern Sie die Dateien deshalb zunächst auf Ihrem Computer ab. Anschließend können Sie die Dateien öffnen und bearbeiten.

Die Dateien werden überwiegend vom GKV-Spitzenverband zur Verfügung gestellt.

Nutzungshinweise

Der Chatbot Luka ist rund um die Uhr für Ihre Anliegen da. Luka kann allerdings noch nicht jedes Thema und entwickelt sich stetig weiter. Die Antworten des Chatbots sind nicht rechtsverbindlich und dienen lediglich Ihrer ersten Information. Sie ersetzen nicht die fachliche Beratung unserer Mitarbeiter*innen.