Zahnzusatzversicherung Kinder

Kostenerstattung für kieferorthopädische Behandlung und mitwachsenden Zahnzusatzschutz: Nicht nur für sich selbst, sondern auch für Ihren Nachwuchs können Sie die bewährten Leistungen der hkk sinnvoll erweitern. Zum Beispiel, wenn es um so wichtige Themen wie Kieferorthopädie und Zahngesundheit geht.

Zahnzusatzversicherung Kinder

  • Kieferorthopädie, Zahnspangen
  • Keramikkronen, Brücken, Prothesen, Implantate
  • Kunststoff-Kompositfüllungen
  • Zahnbehandlungen, wie z. B. Wurzelbehandlungen
  • Zahnprophylaxe, z. B. professionelle Zahnreinigung

Leistungsbeispiele Zahnzusatzversicherung Kinder

Bei allen genannten Beispielen ist eine zusätzliche Erstattung in Höhe von 30 Prozent über das Bonusheft bereits berücksichtigt. Die Erstattung der Kosten erfolgt bis zum Höchstsatz der Gebührenordnung für Zahnärzte und Ärzte. Die Gesamterstattung inklusive der Leistung der hkk Krankenkasse liegt maximal bei 100 Prozent des Rechnungsbetrags.

Höchstgrenzen
Die Wartezeiten und Höchstgrenzen gelten für alle LVM-Zahntarife.

Weitere Informationen zur Zahnzusatzversicherung für Erwachsene finden Sie hier.

Weiterführende Informationen

Eine detaillierte Leistungsbeschreibung der Tarife können Sie den jeweiligen tarifbezogenen Versicherungsbedingungen der LVM Versicherung entnehmen. Die Bedingungen enthalten darüber hinaus Informationen zu Beginn und Ende des Versicherungsschutzes (zum Beispiel Wartezeiten, Höchstgrenzen, Summenbegrenzungen).

Bei Fragen wenden Sie sich am besten direkt an die Zentrale Kundenbetreuung der LVM Versicherung unter der kostenfreien Telefonnummer 0800 5863 733, montags bis freitags von 8 bis 20 Uhr. Die LVM Versicherung ist mit ihren bundesweit rund 2.200 Agenturen vor Ort gut erreichbar. So erhalten Sie eine persönliche und kompetente Beratung ganz in Ihrer Nähe.

Nutzungshinweise

Der Chatbot Luka ist rund um die Uhr für Ihre Anliegen da. Luka kann allerdings noch nicht jedes Thema und entwickelt sich stetig weiter. Die Antworten des Chatbots sind nicht rechtsverbindlich und dienen lediglich Ihrer ersten Information. Sie ersetzen nicht die fachliche Beratung unserer Mitarbeiter*innen.