Kostenübernahme von Arznei- und Verbandmittel

Arznei- und Verbandmittel helfen Ihnen dabei Beschwerden zu lindern und Gesund zu werden. Welche Kosten die hkk übernimmt und wie hoch der Eigenanteil beim Kassenrezept ist, erfahren Sie hier.

Übernimmt die hkk die Kosten für Arznei- und Verbandmittel?

Ja, die hkk trägt die Kosten für verschreibungspflichtige ärztlich verordnete Medikamente und Verbandmittel aus Apotheken. Erwachsene zahlen pro Packung grundsätzlich nur zehn Prozent des Verkaufspreises, jedoch mindestens 5 und höchstens 10 Euro.

Voraussetzung für eine Kostenerstattung durch die hkk ist, dass die im Rahmen einer ärztlichen Behandlung verwendeten Arznei- und Verbandmittel auf Kosten der gesetzlichen Krankenkassen verordnet werden können.

Kosten über die Zuzahlung hinaus können in Einzelfällen durch gesetzlich vorgeschriebene Festbeträge entstehen. Allgemeine Informationen dazu finden Sie auf der Internetseite des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) hier.

Arzneimittel-Rabattverträge

Ihre Gesundheit ist für uns das Wichtigste: Damit Medikamente für Sie bezahlbar bleiben, schließen wir seit langem mit vielen Arzneimittelherstellern Rabattverträge über Arzneimittel ab. Wir suchen unsere Vertragspartner nach der Qualität ihrer Produkte aus.

Übersicht der zurzeit gültigen Zuzahlungen

Für einige Leistungen – wie den Medikamenten – hat der Gesetzgeber Zuzahlungen vorgeschrieben. Erfahren Sie mehr über Höhen und Grenzen Ihrer Kostenbeteiligung für weitere Leistungen.

Nutzungshinweise

Der Chatbot Luka ist rund um die Uhr für Ihre Anliegen da. Luka kann allerdings noch nicht jedes Thema und entwickelt sich stetig weiter. Die Antworten des Chatbots sind nicht rechtsverbindlich und dienen lediglich Ihrer ersten Information. Sie ersetzen nicht die fachliche Beratung unserer Mitarbeiter*innen.