Kostenübernahme von Arznei- und Verbandmittel
Arznei- und Verbandmittel helfen Ihnen dabei Beschwerden zu lindern und Gesund zu werden. Welche Kosten die hkk übernimmt und wie hoch der Eigenanteil beim Kassenrezept ist, erfahren Sie hier.
Übernimmt die hkk die Kosten für Arznei- und Verbandmittel?
Ja, die hkk trägt die Kosten für verschreibungspflichtige ärztlich verordnete Medikamente und Verbandmittel aus Apotheken. Erwachsene zahlen pro Packung grundsätzlich nur zehn Prozent des Verkaufspreises, jedoch mindestens 5 und höchstens 10 Euro.
Voraussetzung für eine Kostenerstattung durch die hkk ist, dass die im Rahmen einer ärztlichen Behandlung verwendeten Arznei- und Verbandmittel auf Kosten der gesetzlichen Krankenkassen verordnet werden können.
Kosten über die Zuzahlung hinaus können in Einzelfällen durch gesetzlich vorgeschriebene Festbeträge entstehen. Allgemeine Informationen dazu finden Sie auf der Internetseite des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) hier.