Der Beratungseinsatz: Unterstützung und Pflicht bei Pflegegeld
Wir möchten Sie bei der Pflege zu Hause bestmöglich unterstützen. Wenn Sie Pflegegeld erhalten und von Angehörigen oder Freunden gepflegt werden, ist ein regelmäßiger Beratungseinsatz durch eine Pflegefachkraft daher eine wichtige Hilfe – und gleichzeitig verpflichtend. So stellen wir sicher, dass Sie und Ihre Pflegeperson die nötige Unterstützung erhalten.
Was ist ein Beratungseinsatz?
Das ist ein Gespräch mit einer professionellen Pflegefachkraft eines zugelassenen Pflegedienstes, den Sie selbst wählen. Passende Angebote finden Sie unter www.hkk.de/Pflegelotse. Wir übernehmen die Kosten dafür. Themen sind zum Beispiel praktische Hilfe bei der Pflege, der richtige Einsatz von Hilfsmitteln oder Empfehlungen für Pflegekurse.
Wie oft muss die Beratung stattfinden?
- Pflegegrad 2 oder 3: Einmal pro Kalenderhalbjahr.
- Pflegegrad 4 oder 5: Einmal pro Kalenderhalbjahr. Auf Wunsch auch vierteljährlich.
Gut zu wissen: Der erste Termin findet bei Ihnen zu Hause statt. Danach ist jede zweite Beratung auch per Video möglich. Diese Regelung gilt bis zum 31. März 2027. Wir empfehlen, Termine frühzeitig zu vereinbaren, um die Fristen einzuhalten.
Was passiert, wenn ich keinen Nachweis einreiche?
- Nachholen: Zuerst müssen Sie den Termin nachholen.
- Kürzung: Reichen Sie auch innerhalb der Nachholfrist keinen Nachweis ein, kürzen wir Ihr Pflegegeld um 50 Prozent.
- Einstellung: Weisen Sie auch im folgenden Halbjahr keine Beratung nach, stellen wir die Zahlung des Pflegegelds ein.
Warum habe ich eine Erinnerung erhalten, obwohl die Beratung stattfand?
Dafür gibt es zwei häufige Gründe: Entweder hat sich unser Schreiben mit dem Eingang des Nachweises überschnitten oder der Nachweis liegt uns noch nicht vor. Bitte schicken Sie uns den Nachweis zu oder bitten Sie Ihren Pflegedienst darum.
Mein Pflegegeld wurde gekürzt. Wann erhalte ich wieder die volle Leistung?
Sobald uns der Nachweis über den durchgeführten Beratungseinsatz vorliegt, zahlen wir Ihnen wieder das volle Pflegegeld. Die Zahlung gilt ab dem Tag der Beratung. Sie können uns den Nachweis auch selbst schicken, um den Vorgang zu beschleunigen.
Sie haben den Pflegegrad 1:
Damit Sie immer gut beraten sind, können auch Sie halbjährlich einen Beratungseinsatz nutzen. Wir übernehmen die Kosten dafür.
Hier können Sie Ihren Beratungseinsatz an die hkk senden:
Ratgeber Pflege
Finden Sie hier unsere Broschüre rund um das Thema Pflege zum einfachen Download. Folgende Inhalte erwarten Sie u. a.:
- Pflege und Pflegeversicherung bei der hkk
- Pflegebedürftigkeit
- Häusliche und stationäre Pflege
- Leistungen für pflegende Angehörige
Antrag auf Leistungen der Pflegeversicherung
Sie möchten einen Antrag auf Leistungen der Pflegeversicherung stellen? Nutzen Sie dafür unsere Online-Anträge zur Pflegeversicherung. Hier finden Sie die Anträge auf vollstationäre Pflege und Kurzzeitpflege, Leistungen der Verhinderungspflege, Höherstufung sowie ambulante Leistungsumstellung.