Werden die Kosten für heilpraktische Behandlungen von der hkk übernommen?
Die hkk übernimmt keine Kosten für heilpraktische Behandlungen, da es sich bei Heilpraktikern nicht um Vertragsärzte oder medizinisches Hilfspersonal handelt.
Die hkk beteiligt sich jedoch an den Kosten für nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel (Naturarzneimittel) aus den Bereichen
- Homöopathie
- Phytotherapie und
- Anthroposophie,
wenn diese von einem Arzt verordnet wurden und apothekenpflichtig sind. Insgesamt werden Ihnen bis zu 100 Euro pro Jahr erstattet. Mehr erfahren Sie hier.
Über den "hkk privat Zusatzschutz Alternative Methoden" unseres Kooperationspartners LVM können auch Leistungen bei einem Heilpraktiker abgedeckt werden.