Keuchhusten-Impfung: Empfehlungen, Wirksamkeit, Kostenübernahme

Keuchhusten (auch Pertussis genannt) ist eine bakterielle Atemwegsinfektion, die insbesondere für Säuglinge gefährlich sein kann. Die Impfung gegen Keuchhusten hilft, das Risiko einer Erkrankung und schwerer Verläufe zu senken, auch weil der Schutz nach Impfung oder durchgemachter Erkrankung mit der Zeit nachlassen kann. Die hkk Krankenkasse informiert über Wirksamkeit, Empfehlungen und Kostenübernahme.

Was ist Keuchhusten (Pertussis)?

Keuchhusten wird durch Bakterien (Bordetellen, v. a. Bordetella pertussis) verursacht und von Mensch zu Mensch über Tröpfchen beim Husten, Niesen oder Sprechen übertragen. 

Typisch für die Erkrankung sind anhaltende Hustenanfälle, die sich über Wochen hinziehen können. In einigen Fällen treten Komplikationen wie zum Beispiel eine Lungenentzündung auf. Bei Jugendlichen und Erwachsenen zeigt sich die Erkrankung nicht immer als „klassischer“ Keuchhusten, sondern manchmal als hartnäckiger, länger anhaltender Husten. Auch in diesen Fällen besteht die Gefahr, andere Personen anzustecken. Säuglinge haben insgesamt das höchste Risiko für schwere Verläufe, unter anderem mit Atemaussetzern.

Wer sollte sich gegen Keuchhusten impfen lassen?

Die STIKO empfiehlt eine Impfung gegen Keuchhusten (Pertussis) als Standardimpfung im Kindesalter sowie Auffrischungen, weil der Schutz im Verlauf der Zeit nachlassen kann. 

Wichtige Zielgruppen:

  • Säuglinge und Kleinkinder: Grundimmunisierung im ersten Lebensjahr (als Kombinationsimpfung Diphterie, Tetanus, Pertussis, Poliomyelitis, Haemophilus influenzae Typ b und Hepatitis B.) Die Impfung erfolgt im Alter von 2, 4 und 11 Monaten. Bei Frühgeborenen wird eine zusätzliche vierte Impfung empfohlen, die im Alter von 3 Monaten erfolgt.
  • Kinder (Vorschulalter) und Jugendliche: empfohlene Auffrischimpfungen im Kindes- und Jugendalter (im Alter von 5 bis 6 Jahren sowie im Alter von 9 bis 16 Jahren). Die Impfung erfolgt im Rahmen einer Kombinationsimpfung. Im Vorschulalter kann dies die Kombination Diphtherie-Tetanus-Pertussis sein und als zweite Auffrischungsimpfung die Kombination Diphtherie-Tetanus-Pertussis-Poliomyelitis.
  • Erwachsene: einmalig, in der Regel als Kombinationsimpfung, z. B. zusammen mit Tetanus/Diphtherie (Td), oft zur nächsten fälligen Auffrischung. 
  • Schwangere: Impfung in jeder Schwangerschaft, bevorzugt zu Beginn des 3. Trimenons; bei erhöhter Frühgeburtswahrscheinlichkeit früher (2. Trimenon). Ziel ist insbesondere der Schutz des Neugeborenen in den ersten Lebenswochen. 
  • Enge Kontaktpersonen von Neugeborenen z. B. Familienangehörige/Betreuungspersonen): Impfschutz prüfen und ggf. auffrischen, insbesondere, wenn die letzte Pertussis-Impfung lange zurückliegt. (Impfung möglichst vier Wochen vor Geburt des Kindes). Falls in der Schwangerschaft keine Impfung erfolgt ist und die letzte Impfung 10 oder mehr Jahre zurückliegt, sollte sich die Mutter möglichst in den ersten Tagen nach der Geburt impfen lassen.
  • Bestimmte Berufsgruppen (z. B. Gesundheitsdienst, Gemeinschaftseinrichtungen): Auffrischungsimpfung in empfohlenen Abständen. Die Impfung erfolgt durch den Dreifach-Kombinationsimpfstoff (Diphtherie-Tetanus-Pertussis).

Wenn Sie unsicher sind, ob und wann eine Impfung bei Ihnen sinnvoll ist (z. B. bei chronischen Erkrankungen, Immunsuppression oder in der Schwangerschaft), lassen Sie sich ärztlich beraten.

Übernimmt die hkk Krankenkasse die Kosten für eine Keuchhusten-(Pertussis)-Impfung?

Ja , die hkk übernimmt in der Regel die Kosten für die Keuchhustenimpfung. Die Kostenübernahme richtet sich nach der Schutzimpfungsrichtlinie (SI-RL) des gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) – dem obersten Beschlussgremiums der gemeinsamen Selbstverwaltung im deutschen Gesundheitswesen. Sie erfolgt hierbei als Kombinationsimpfung. Wer die Impfung laut SI-RL erhalten soll und wann die Auffrischung erfolgen sollte, haben wir hier aufgelistet.

Abgerechnet wird ganz unkompliziert über die Gesundheitskarte.

Sonderfall: Laut Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) ist in besonderen Fällen der Arbeitgeber für die Kostenübernahme der Impfung zuständig. Das ist der Fall, wenn z,B. eine Person in einer Forschungseinrichtung Kontaktmöglichkeiten zu infizierten Proben hat oder in Einrichtungen zur Behandlung und Pflege von Menschen arbeitet und dort regelmäßig Kontakt zu erkrankten Personen hat. Auch Personen, die in Einrichtungen zur vorschulischen Betreuung von Kindern arbeiten und regelmäßigen direkten Kontakt zu den Kindern haben, gehören dazu.

Ablauf der Pertussis-Impfung

1) Ärztliches Gespräch und Kurzcheck: Vor der Impfung werden Vorerkrankungen, Allergien, frühere Impfreaktionen und der aktuelle Gesundheitszustand besprochen.

2) Impfstoff: Einzelimpfstoffe gegen Pertussis sind in der Regel nicht verfügbar. Geimpft wird meist mit Kombinationsimpfstoffen (z. B. mit Tetanus/Diphtherie). 

3) Impfschema:

  • Säuglinge: Grundimmunisierung typischerweise in drei Teilimpfungen im ersten Lebensjahr; bei Frühgeborenen ist eine zusätzliche Dosis vorgesehen. 
  • Auffrischungen: im Kindes- und Jugendalter (einmal im Alter von 5-6, dann zwischen 9-16 Jahren) sind Auffrischimpfungen vorgesehen. 
  • Erwachsene: einmalige Pertussis-Impfung, häufig im Rahmen der nächsten Auffrischung als Kombinationsimpfung (Tetanus, Diphtherie, Pertussis). 
  • Schwangerschaft: in jeder Schwangerschaft, bevorzugt im 3. Trimenon. 
  • Indikationsimpfung für Eltern, Geschwister und Betreuende eines Neugeborenen, wenn deren letzte Impfung 10 Jahre oder länger zurückliegt.
  • Berufliche Indikationsimpfung mit Dreifach-Kombinationsimpfstoff (Diphtherie-Tetanus-Pertussis) für Personal in der direkten Patientenversorgung in
    • der Schwangerschaftsbetreuung
    • Geburtshilfe
    • Arztpraxen
    • Krankenhäusern
    • Sowie Gemeinschaftseinrichtungen, in denen überwiegend minderjährige Personen betreut werden, wie insbesondere Kitas, Horte, Schulen, Heime und Ferienlager (gem. §33 IfSG)

Wichtig: Impfpass zum Termin nicht vergessen!

Häufige Fragen und Antworten rund um die Keuchhusten-Impfung