Vorsorgeleistung in einer stationären Einrichtung: Voraussetzung, Antrag und Kostenübernahme für eine Kur

Eine stationäre Kur kann helfen, drohende Krankheiten oder Pflegebedürftigkeit abzuwenden. Die hkk übernimmt unter bestimmten Voraussetzungen die Kosten für diese Vorsorgeleistung. Hier finden Sie alle wichtigen Informationen zu den Voraussetzungen, der Kostenübernahme und der Antragstellung.

Übernimmt die hkk die Kosten für eine stationäre Kur?

Ja, die hkk übernimmt unter bestimmten Voraussetzungen 100 Prozent der anfallenden Kosten für Behandlungen, Unterkunft und Verpflegung während einer stationären Vorsorgemaßnahme nach §23 Abs. 4 SGB V. Der zu leistende Eigenanteil beträgt 10 Euro pro Kalendertag. 

Was sind die Voraussetzungen für eine stationäre Kur?

Voraussetzung ist, dass zuvor alle Therapieangebote am Wohnort ausgeschöpft wurden. Grundsätzlich gilt: Ambulante Vorsorgeleistungen müssen stationären vorgezogen werden.

Das bedeutet, dass stationäre Vorsorgeleistungen nur in Betracht kommen, wenn:

  • ambulante Vorsorgeleistungen am Kurort zum Beispiel wegen Beeinträchtigungen der Mobilität oder von Sinnenorganen nicht infrage kommen,

  • ambulante Vorsorgeleistungen am Kurort nicht erfolgversprechend oder ausreichend sind,

  • es der Notwendigkeit eines strukturgebenden Rahmens einer stationären Einrichtung bedarf, zum Beispiel bei Problemen mit der Orientierung oder eingeschränkten Handlungskompetenzen,

  • oder eine engmaschige ärztliche und medizinische Kontrolle notwendig ist.

Ihr Arzt/Ihre Ärztin muss darüber hinaus im Antrag die medizinische Notwendigkeit der stationären Vorsorgeleistung gegenüber der hkk erklären. 

Als medizinisch notwendig kann eine stationäre Kur gelten, wenn: 

  • sie eine drohende Erkrankung verhüten beziehungsweise ihre Verschlimmerung vermeiden kann oder 

  • Pflegebedürftigkeit vermieden wird oder 

  • einer Gefährdung der gesundheitlichen Entwicklung eines Kindes entgegengewirkt werden kann

Gut zu wissen: Stationäre Vorsorgekuren können bei entsprechender medizinischer Notwendigkeit, alle vier Jahre in Anspruch genommen werden. Darüber hinaus sollen sie für längstens drei Wochen erbracht werden. Es sei denn, eine Verlängerung der Leistung ist aus medizinischen Gründen dringend erforderlich.

Wie beantrage ich eine stationäre Kur?

Um eine stationäre Kur zu beantragen, stellen Sie - zusammen mit Ihrem Arzt/Ihrer Ärztin - einen Antrag auf eine stationäre Vorsorgemaßnahme. Den Antrag stellt Ihnen die hkk zur Verfügung. 

Der Antragsprozess im Detail: 

  • In einem Beratungsgespräch verordnet Ihnen Ihr Arzt/Ihre Ärztin eine medizinische Vorsorgeleistung. 

  • Ihr Arzt/Ihre Ärztin füllt mit Ihnen gemeinsam die ärztliche Bescheinigung der hkk aus und begründet die Notwendigkeit der Maßnahme. 

  • Sie füllen das Antragsformular der hkk aus und senden dieses gemeinsam mit der ärztlichen Bescheinigung an die hkk. Sie können den Antrag per Post einreichen oder in der Geschäftsstelle abgeben. 

  • Die hkk prüft, ob ein Anspruch auf eine Vorsorgeleistung besteht und teilt Ihnen das Ergebnis mit. Die Bearbeitungsdauer beträgt ca. 2-3 Wochen. 

  • Gerne können Sie der hkk Ihre Wünsche zu einer bestimmten Vorsorgeeinrichtung nennen. Wir prüfen, ob diesen Wünschen entsprochen werden kann. 

Wichtig für Sie: Damit die hkk Ihren Antrag bewilligen kann, muss Ihre letzte stationäre Kur in der Regel mindestens vier Jahre zurückliegen, anrechenbar innerhalb von drei Jahren ist eine ambulante Vorsorgeleistung. Es sei denn, eine vorzeitige Leistung ist aus medizinischen Gründen dringend erforderlich. 

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