Pflegegeld in der sozialen Pflegeversicherung: Vorrausetzungen und Beantragung

Wenn Sie sich zu Hause durch Angehörige oder Bekannte pflegen lassen, können Sie bei Ihrer Pflegekasse ein monatliches Pflegegeld nach §37 SGB XI beantragen.

Was ist Pflegegeld?

Bei Pflegebedürftigkeit entscheiden Sie selbst, von wem Sie gepflegt werden. Wenn Sie sich von Familienmitgliedern, Bekannten oder anderen ehrenamtlich tätigen Menschen häuslich pflegen lassen, wird Ihnen in der Pflegeversicherung ab dem Pflegegrad 2 ein Pflegegeld gezahlt. Dieses beantragen Sie bei Ihrer hkk-Pflegekasse. 

Was sind die Voraussetzungen für Pflegegeld?

Sie haben Anspruch auf Pflegegeld, wenn  

  • Sie in Pflegegrad 2, 3, 4 oder 5 eingestuft sind und  

  • die Person, die Sie auswählen, die komplette häusliche Pflege sicherstellt. Dazu können beispielsweise Körperpflege, Wäsche waschen und Kochen gehören,  

  • Sie in der Häuslichkeit gepflegt werden,

  • Sie werden von einer privaten, nicht-professionellen Pflegeperson häuslich gepflegt, die in der Lage ist, Ihre häusliche Pflege sicherzustellen. 

In welcher Höhe kann Pflegegeld bezogen werden?

Das Pflegegeld wird Ihnen monatlich von Ihrer Pflegekasse überwiesen. Sie können es der Person, die Sie versorgt, selbstständig als Anerkennung und Aufwandsentschädigung weitergeben. Die Höhe des monatlichen Pflegegelds staffelt sich nach Ihrer Pflegebedürftigkeit:  

  • Pflegegrad 2: 332,00 Euro, 

  • Pflegegrad 3: 573,00 Euro, 

  • Pflegegrad 4: 765,00 Euro, 

  • Pflegegrad 5: 947,00 Euro. 

Gut zu wissen: Während einer Kurzzeitpflege oder einer Verhinderungspflege werden Ihnen 50 Prozent des Pflegegelds weitergezahlt.

Wichtig zu wissen: Wenn Sie ausschließlich Pflegegeld beziehen, ist es erforderlich jedes halbe Jahr (bei Pflegegrad 2 oder 3) beziehungsweise jedes Quartal (bei Pflegegrad 4 oder 5) einen Beratungseinsatz durch einen zugelassenen Pflegedienst oder eine anerkannte Beratungsstelle durchführen zu lassen. Das Gesetz schreibt die Beratungseinsätze vor. Diese sollen sicherstellen, dass Sie zu Hause gut versorgt werden. Sie und Ihre Pflegeperson erhalten bei diesen Terminen pflegefachliche Tipps und Unterstützung. In der Pflegeversicherung bezahlt die Pflegekasse die Kosten der Beratungseinsätze und rechnet diese direkt mit dem Dienstleister ab.  

Wie beantrage ich Pflegegeld?

Den Antrag auf Pflegegeld können Sie für eine bequeme und schnelle Abwicklung online einreichen. Nutzen Sie dafür den:

oder den

Melden Sie sich einfach mit den Anmeldedaten (Versichertennummer + individuelles Passwort) an, die Sie bei der Registrierung für unsere Service-App verwenden.

Zudem können Sie den Antrag per Post stellen sowie persönlich in der Geschäftsstelle abgeben. 

Gut zu wissen: Sie reichen den Antrag auf Pflegegeld bei Ihrer hkk-Pflegekasse ein. Wenn Sie selbst dazu nicht in der Lage sind, können Sie schriftlich jemanden bevollmächtigen. Die Pflegekasse prüft Ihren Antrag auf Pflegegeld und  überweist Ihnen monatlich Ihr Pflegegeld.  

Bei der Antragstellung entstehen für Sie keine Kosten. Die Bearbeitungsdauer liegt bei etwa 5 Werktagen. 

Sollte ein Gutachten vom Medizinischen Dienst (unabhängiger Dienst, der im Auftrag des Gesetzgebers für die Begutachtung von zum Beispiel Pflegebedürftigkeit zuständig ist) notwendig sein - zum Beispiel bei einem Neuantrag - verlängert sich die Bearbeitungsdauer, da zur weiteren Bearbeitung das Gutachten vorliegen muss.

Welche Fristen muss ich beachten?

Der Anspruch auf Pflegegeld gilt ab dem Tag der Antragstellung, frühestens jedoch von dem Zeitpunkt an, an dem die Anspruchsvoraussetzungen vorliegen. Wird der Antrag nicht in dem Kalendermonat, in dem die Pflegebedürftigkeit eingetreten ist, sondern später gestellt, werden die Leistungen vom Beginn des Monats der Antragstellung an gewährt. Daher sollten Sie den Antrag rechtzeitig stellen.  

Nutzungshinweise

Der Chatbot Luka ist rund um die Uhr für Ihre Anliegen da. Luka kann allerdings noch nicht jedes Thema und entwickelt sich stetig weiter. Die Antworten des Chatbots sind nicht rechtsverbindlich und dienen lediglich Ihrer ersten Information. Sie ersetzen nicht die fachliche Beratung unserer Mitarbeiter*innen.