Sehhilfen (Brillen und Kontaktlinsen): Kostenübernahme und Voraussetzungen
Fällt Ihnen das Sehen schwerer? Dann ist ein Besuch in einer Augenarztpraxis der richtige Schritt. Dort stellt die Ärztin oder der Arzt die Ursache fest und bespricht mit Ihnen die Behandlungsmöglichkeiten. Außerdem erfahren Sie, ob Sie einen Leistungsanspruch gegenüber der hkk als gesetzliche Krankenkasse haben.
Übernimmt die hkk Kosten für eine Sehhilfe?
Ja, die hkk unterstützt Sie unter bestimmten Voraussetzungen mit einem Zuschuss für Ihre Brille oder Kontaktlinsen. Die Höhe des Zuschusses ist abhängig vom Grad der Sehschwäche bzw. Fehlsichtigkeit und von der Art der Sehhilfe, die Sie letztlich erhalten. Die Kosten rechnet die hkk immer direkt mit Ihrem Leistungserbringer ab (z. B. Optik-Fachgeschäft). Eine nachträgliche Erstattung an versicherte Personen für eine Privatrechnung dürfen wir nicht vornehmen.
Für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren
Bei Fehlsichtigkeit übernehmen wir einen Zuschuss für die Brillengläser.
Für Erwachsene ab 18 Jahren
Sie erhalten einen Zuschuss, wenn einer dieser Fälle zutrifft:
- Ihr Sehvermögen liegt auch mit der bestmöglichen Brille bei maximal 30 Prozent. Das entspricht der Sehbeeinträchtigung der Stufe 1 nach WHO-Definition.
- Sie haben eine Kurz- oder Weitsichtigkeit von mehr als 6 Dioptrien.
- Sie haben eine Hornhautverkrümmung von mehr als 4 Dioptrien.
Wichtig: Für die Beurteilung ist immer der Wert für die Fernsicht entscheidend.
Wann zahlen wir für Kontaktlinsen?
Einen Zuschuss für Kontaktlinsen gibt es nur bei bestimmten medizinischen Diagnosen oder wenn eine Kurz- oder Weitsichtigkeit von mehr als 8 Dioptrien ärztlich korrigiert werden muss.
Sonderfälle bei Augenerkrankungen oder -verletzungen
Benötigen Sie aufgrund einer Erkrankung oder Verletzung Ihrer Augen eine spezielle Sehhilfe? In diesen besonderen Fällen prüfen wir, ob wir die Kosten für Speziallinsen oder besondere Brillengläser übernehmen.
Voraussetzung für die Kostenübernahme
Damit wir die Kosten für Ihre Sehhilfe übernehmen können, brauchen Sie in den meisten Fällen eine ärztliche Verordnung. Hier sehen Sie auf einen Blick, was für Ihre Situation gilt:
- Ihre erste Sehhilfe: Dafür brauchen Sie immer eine Verordnung von Ihrer Augenärztin oder Ihrem Augenarzt.
- Eine neue Sehhilfe (ab 14 Jahren): Wenn sich Ihre Sehstärke um mindestens 0,5 Dioptrien geändert hat, ist meist keine neue Verordnung nötig.
- Ausnahme: Eine neue ärztliche Verordnung ist doch erforderlich, wenn eine neue medizinische Diagnose oder eine andere Behandlung notwendig wird. Das gilt besonders für Versicherte, die trotz bestmöglicher Brillenkorrektur auf beiden Augen eine Sehbeeinträchtigung von mindestens Stufe 1 nach WHO-Definition haben.
- Therapeutische Sehhilfen: Für Sehhilfen wie Prismenbrillen oder Lichtschutzgläser brauchen Sie immer eine ärztliche Verordnung. Der Grund ist, dass hier eine Augenerkrankung behandelt wird.
Was muss ich tun, damit die hkk die Kosten für eine Sehhilfe übernimmt?
Gehen Sie mit Ihrer augenärztlichen Verordnung einfach zu einem unserer Vertragsoptiker. Einen passenden Partnerbetrieb in Ihrer Nähe finden Sie mit unserer Hilfsmittelsuche. Ihr Optiker kümmert sich dann um den Rest: Er prüft die Voraussetzungen und rechnet den Zuschuss direkt mit uns ab. In Einzelfällen schickt er uns vorab einen Kostenvoranschlag zur Prüfung.
Wichtig für Sie
Sie haben sich privat eine neue Brille oder Kontaktlinsen gekauft? Eine nachträgliche Kostenerstattung ist hierfür nicht möglich. Der Grund dafür ist das sogenannte Sachleistungsprinzip, an das wir als gesetzliche Krankenkasse gebunden sind. Das bedeutet: Wir rechnen Leistungen direkt mit unseren Vertragspartnern ab, zum Beispiel mit Optikerinnen und Optikern.
Es gibt aber eine Möglichkeit: Im Rahmen unseres Bonusprogramms können Sie den hkk Gesundheitszuschuss für Ihre Sehhilfe nutzen.
Gut zu wissen: Die Kosten für Brillengestelle und Pflegemittel für Kontaktlinsen übernehmen wir nicht. Dies ist gesetzlich so festgelegt.
Hilfsmittelsuche
Mit der hkk Hilfsmittelsuche, die gemeinsam mit der Firma medicomp GmbH betrieben wird, können Sie schnell und zuverlässig Ihren Hilfsmittellieferanten oder Sanitätshaus in Ihrer Nähe finden.
hkk Gesundheitszuschuss
Schon gewusst: Über unseren hkk Gesundheitszuschuss haben Sie die Möglichkeit, sich Kosten für Ihre Brillen oder Kontaktlinsen erstatten zu lassen - auch, wenn Sie die Voraussetzungen für eine Kostenübernahme nicht erfüllen.