Wiedereingliederung mit der hkk - Ablauf und Ziele

Sie sind zwar wieder „auf dem Damm“, sollten sich aber in punkto Belastung laut Ihrer Ärzte besser noch zurückhalten? Sie fühlen sich selbst vielleicht noch etwas unsicher? In diesem Fall unterstützt Sie Ihre hkk mit einem schrittweisen Einstieg in Ihren alten Beruf.

Übernimmt die hkk die Kosten für eine Wiedereingliederung in das Berufsleben?

Ja, die hkk übernimmt die Kosten für eine Wiedereingliederung nach einer langen Krankheitsphase und steht Ihnen damit zur Seite.

Mit einer sanften Wiedereingliederung wollen wir Ihnen die Möglichkeit geben, Ihre berufliche Belastbarkeit selbst zu testen, ein Stück Selbstsicherheit zurück zu gewinnen und die Angst vor Überforderung und Rückfall abzubauen.

Folgendes sollten Sie dazu beachten:

  • Eine schrittweise Wiedereingliederung erfolgt freiwillig und bedarf Ihrer Einwilligung.
  • Diese Maßnahme dauert zwischen sechs Wochen und sechs Monaten, je nach Bedarf.
  • Ihr Einverständnis vorausgesetzt, klärt die hkk mit Ihrem Arbeitgeber Möglichkeiten und Modalitäten Ihrer Wiedereingliederung. Sind Sie selbstständig, erfolgt dies im Rahmen eines persönlichen Gespräches mit Ihnen.
  • Ihr behandelnder Arzt erstellt daraufhin einen Wiedereingliederungsplan, der eine stufenweise Anhebung der Arbeitszeit und -belastung bis zur alten Ganztagsbeschäftigung vorsieht.
  • Diesem Plan müssen Sie persönlich, Ihr Arbeitgeber sowie auch die hkk als Ihre Krankenkasse zustimmen.

Was muss ich tun, damit die hkk die Kosten für die Wiedereingliederung übernimmt?

Formal gilt für Sie während der Wiedereingliederungsphase der Status der Arbeitsunfähigkeit, so dass Ihr Anspruch auf Krankengeld erhalten bleibt. Für die Zahlung des Krankengeldes suchen Sie weiterhin Ihren Arzt auf. Dieser erstellt während der Wiedereingliederungsphase elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen (eAU) und übermittelt diese direkt an die hkk. Sollte eine Übermittlung nicht möglich sein, erhalten Sie ein Stylesheet (Ersatzbescheinigung), welche Sie bitte zeitnah bei der hkk einreichen.

Wenn Ihr Arbeitgeber für Ihre Arbeit jedoch ein Entgelt auf freiwilliger Basis zahlt, ruht Ihr Anspruch auf Krankengeld. Dies gilt auch für Selbstständige, die während der Wiedereingliederungsphase Einnahmen erzielen.

Durch die schrittweise Wiedereingliederung entstehen Ihnen keine Nachteile im Hinblick auf Arbeitslosengeld, Rente oder Unfallversicherungsschutz.

Erfolgt Ihre Wiedereingliederung unmittelbar (innerhalb von vier Wochen) im Anschluss an eine stationäre Rehabilitation, zahlt Ihnen der Rentenversicherungsträger während der Laufzeit Ihrer Wiedereingliederung ein Übergangsgeld. Wenn Sie dieses beziehen, ruht Ihr Anspruch auf Krankengeld.

Was ist eine (stufenweise) Wiedereingliederung?

Die Wiedereingliederung nach einer langen Arbeitsunfähigkeitsphase und ggf. einer Reha soll Ihnen einen angenehmen Wiedereinstieg in das Berufsleben ermöglichen. Dabei stimmen wir als hkk uns eng mit Ihrem Arbeitgeber und Ihrem Arzt ab, damit Sie sich langsam wieder an die volle Arbeitsleistung gewöhnen können.

 

Der Arzt überprüft dabei regelmäßig, wie belastbar Sie sind und legt die zu arbeitende Stundenzahl in Absprache mit Ihnen fest. Das kann bedeuten, dass auch Ihr Aufgabenbereich erst einmal weniger Aufgaben umfasst. So können Sie Ihre Berufstätigkeit langsam – Schritt für Schritt – wieder aufnehmen.

Arztsuche

Mit der hkk-Arztsuche finden Sie schnell und unkompliziert einen Facharzt in Ihrer Nähe.

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