Auslandsschutz

Sicher auf Reisen: Ihr Schutz im Ausland. Mit der hkk sind Sie auch im Urlaub verlässlich versichert. Hier finden Sie einfach und schnell alle wichtigen Informationen.

Krankenversicherung im Ausland: Das müssen Sie wissen

Ihre hkk-Versichertenkarte enthält auf der Rückseite die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC). Diese sichert Sie auf Reisen in vielen Ländern ab.

Geltungsbereich der EHIC
Die EHIC ist Ihr Anspruchsnachweis in allen EU- und EWR-Staaten, der Schweiz und dem Vereinigten Königreich. Auch in Montenegro, Nordmazedonien und Serbien gilt die EHIC als Nachweis Ihrer deutschen Krankenversicherung.

  • Im Krankheitsfall: Zeigen Sie die EHIC bei einer ärztlichen Behandlung vor. Die Praxis oder Klinik rechnet die Kosten dann direkt mit der Krankenkasse im Reiseland ab
  • Fehlende EHIC: Haben Sie noch keine Karte mit EHIC, stellen wir Ihnen gerne eine Ersatzbescheinigung aus. Eine kurze Nachricht an uns genügt

Sonderfälle und Ausnahmen

  • Reisen in die Türkei, nach Bosnien-Herzegowina oder Tunesien: Hier gilt die EHIC nicht. Sie benötigen stattdessen einen hkk-Auslandskrankenschein. Bestellen Sie diesen bitte mindestens zehn Tage vor Reiseantritt. 
  • Länder ohne Abkommen (z. B. USA, Südamerika, Asien): In diesen Ländern tragen Sie die Kosten für eine Behandlung vollständig selbst. Eine Kostenerstattung durch die hkk ist ausgeschlossen

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Erstattungsantrag Ausland

Hier finden Sie den Online-Antrag für die Erstattung von Behandlungskosten im Ausland. Melden Sie sich einfach mit den Anmeldedaten an, die Sie für die hkk Service-App verwenden.

Erstattung für Behandlungen im Ausland

Was passiert, wenn Ihre Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) im Ausland nicht akzeptiert wird? Manchmal behandeln Sie Arztpraxen oder Kliniken dann als Privatpatientin oder Privatpatient und Sie bekommen eine Rechnung.

So erhalten Sie Ihr Geld zurück:
Am schnellsten geht es über die hkk Service-App oder unser Online-Formular für Auslandserstattungen – dort können Sie die Originalrechnung direkt hochladen. Alternativ senden Sie uns die Originalrechnung zusammen mit dem ausgefüllten PDF-Erstattungsformular per Post oder über unser Kontaktformular zu.

Wir erstatten Ihnen die Kosten bis zu der Höhe, die für eine vergleichbare Behandlung in Deutschland angefallen wäre. Der Betrag ist dabei auf die tatsächlichen Kosten begrenzt.

Gut zu wissen: Der Versicherungsschutz ist in vielen EU-Ländern geringer als in Deutschland. Oft können nur bestimmte Ärztinnen, Ärzte und Krankenhäuser die EHIC annehmen. Zudem sind die Zuzahlungen oft deutlich höher. Diese dürfen wir laut Sozialgesetzbuch nicht erstatten. Das gilt besonders für Zahnbehandlungen, bei denen die Kostenübernahme in einigen Ländern stark begrenzt oder sogar ausgeschlossen ist. Den Restbetrag zahlen Sie privat.

Weitere Informationen zur Nutzung der EHIC in Ihrem Reiseland finden Sie auf der Website der Europäischen Kommission.

Unsere Empfehlung: Schließen Sie vor jeder Reise eine private Auslandsreise-Krankenversicherung ab. Sie deckt nicht nur mehr Behandlungskosten ab, sondern auch einen möglichen Rücktransport. Den dürfen wir als gesetzliche Krankenkasse grundsätzlich nicht bezahlen.

Erstattungsantrag Ausland

Hier finden Sie den Online-Antrag für die Erstattung von Behandlungskosten im Ausland. Melden Sie sich einfach mit den Anmeldedaten an, die Sie für die hkk Service-App verwenden.

​eRezept im Ausland: So funktioniert die Kostenerstattung

Wenn Sie im Ausland ein Medikament mit einem eRezept selbst bezahlt haben, helfen wir Ihnen gerne bei der Kostenerstattung: Lassen Sie sich dafür in der Apotheke bitte einen Ausdruck des eRezepts und den Zahlungsbeleg geben. Wichtig ist, dass auf dem Beleg klar steht, ob Ihr gezahlter Betrag die Zuzahlung oder der volle Preis des Medikaments war.
Ist ein Ausdruck des Rezepts nicht möglich? Bitten Sie die Apotheke einfach um einen kurzen Vermerk auf dem Zahlungsbeleg. Dieser sollte bestätigen, dass es sich um ein eRezept handelte und um welche Art von Zahlung es sich handelt.

Schutz im Ausland: Die private Reisekrankenversicherung

Je nach Reiseland empfehlen wir eine Auslandsreise-Krankenversicherung zum Beispiel unseres Partners, der LVM-Versicherung. Sie erweitert den gesetzlichen Schutz um wichtige Leistungen, u.a.:

  • Sie übernimmt Behandlungskosten in größerem Umfang.
  • Sie deckt einen medizinisch notwendigen Rücktransport ab.

Gut zu wissen: Ein Rücktransport ist im Sozialversicherungsabkommen ausgeschlossen und darf von gesetzlichen Krankenkassen nicht bezahlt werden. Planen Sie eine Reise in ein Land, das nicht durch die EHIC oder den Auslandskrankenschein abgedeckt ist, ist eine private Zusatzversicherung unverzichtbar.

Keine private Reisekrankenversicherung? Die hkk hilft.

Sie bekommen wegen Ihres Alters oder einer Krankheit keine private Versicherung für Ihre Auslandsreise? Dann sind wir für Sie da.

Wenn Sie auf Reisen krank werden und ärztliche Hilfe oder ein Krankenhaus brauchen, erstattet die hkk die Kosten. Die Höhe entspricht dem, was eine vergleichbare Behandlung in Deutschland kosten würde. Dieser Schutz gilt für bis zu sechs Wochen pro Kalenderjahr.

Bitte beachten Sie folgende Voraussetzungen:

  • Sie schicken uns vor Ihrer Reise einen formlosen Antrag.
  • Sie legen uns die Ablehnung des privaten Versicherungsunternehmens vor.
  • Es handelt sich um einen vorübergehenden Aufenthalt.
  • Die Reise dient nicht gezielt einer medizinischen Behandlung.

Gut zu wissen: Für schulische und universitäre Aufenthalte im Ausland gilt dieser Schutz sogar ohne zeitliche Begrenzung.

Reiseimpfungen: 100 % Kostenübernahme für Ihren Schutz

Planen Sie eine Reise ins Ausland, besonders nach Übersee? Dann ist der richtige Impfschutz ein wichtiges Thema. Wir unterstützen Sie dabei: Die hkk übernimmt die vollen Kosten für zusätzliche Schutz- und Reiseimpfungen, die über die gesetzliche Leistung hinausgehen. Dafür müssen diese Voraussetzungen erfüllt sein: Die Impfung wird von der Ständigen Impfkommission (STIKO) in Verbindung mit den Reisehinweisen des Auswärtigen Amtes empfohlen und sie erfolgt durch eine Ärztin oder einen Arzt mit kassenärztlicher Zulassung oder durch das Gesundheitsamt. So einfach funktioniert die Erstattung: Sie zahlen die Rechnung zunächst selbst. Schicken Sie uns anschließend bitte die Originalrechnung zu. Wir erstatten Ihnen den Betrag vollständig.

Informationen zu Reiseimpfungen erhalten Sie u. a. über die Impf- und Beratungsstelle für Reise- und Tropenmedizin am Hafengesundheitsamt Bremen: (04 21) 361 85 85.

Broschüre:

Leistungen im Urlaub

Holen Sie sich vor Ihrem Urlaub den hkk-Auslandsratgeber mit weiteren Infos und wichtigen Tipps zum Auslandskrankenschein.

Der hkk-Auslandsratgeber

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