Auslandsschutz

Rundum versichert auch im Ausland: Nutzen Sie die umfassenden Angebote der hkk. Hier erfahren Sie Wissenswertes zum hkk-Auslandsschutz.

Nie unversichert in den Urlaub!

Über die Europäische Krankenversicherungskarte – kurz EHIC - (European Health Insurance Card) sind Sie auch in allen EU-Staaten sowie den Urlaubsparadiesen Martinique, Réunion, Französisch Guayana, Guadeloupe, Saint-Pierre und Miquelon, Madeira, Azoren, Ceuta und Melilla krankenversichert. Die EHIC befindet sich auf der Rückseite Ihrer hkk-Versichertenkarte. Sollte Ihnen Ihre EHIC noch nicht vorliegen, benötigen Sie eine Ersatzbescheinigung.

Wenn Sie bei einer Erkrankung im Urlaub dem Arzt oder der Klinik die EHIC vorlegen, können die Kosten hierüber direkt mit der zuständigen Krankenkasse des Reiselandes abgerechnet werden. In den Abkommenstaaten Bosnien-Herzegowina, Türkei und Tunesien gilt statt der EHIC jedoch noch der „gute alte" hkk-Auslandskrankenschein. Bitte bestellen Sie den Auslandskrankenschein spätestens 10 Tage vor Reiseantritt bei uns.

Als registrierter Nutzer unserer hkk Internetfiliale können Sie die Bescheinigung direkt an Ihrem PC ausdrucken. In Reiseländern, mit denen kein Abkommen besteht, (u. a. USA, Süd- u. Mittelamerika, Afrika, Fernost, Australien etc.) müssen Sie die Kosten immer selbst tragen. Eine Erstattung ist hier nicht möglich. 

Leistungen im Ausland erstattet bekommen

Leider wird die EHIC bzw. die Anspruchsbescheinigung nicht immer von den örtlichen Ärzten und Kliniken akzeptiert. Sie werden dann als Privatpatient behandelt und erhalten eine Rechnung.

Bitte reichen Sie die Original-Rechnung zusammen mit diesem PDF-Erstattungsformular bei der hkk ein - per Post oder per E-Mail an info@hkk.de. Oder nutzen Sie für eine bequeme und schnelle Abwicklung unser Online-Formular für Erstattungen von Behandlungskosten im Ausland.
Wir erstatten Ihnen die Kosten, die bei einer vergleichbaren Behandlung in Deutschland entstanden wären. Die Höhe der Kostenerstattung ist hierbei auf die Höhe der tatsächlichen entstandenen Kosten begrenzt.

Der Umfang des Versicherungsschutzes ist auch in vielen EU-Ländern geringer als in Deutschland. Oft ist nur ein Teil der Ärzte und Krankenhäuser für die Sozialversicherung bzw. den staatlichen Gesundheitsdienst zugelassen und kann die EHIC akzeptieren. Zudem gelten in manchen Ländern erheblich höhere Eigenanteile als in Deutschland. Diese darf eine deutsche Krankenkasse laut Sozialgesetzbuch nicht übernehmen. Gerade beim Zahnarzt ist die Übernahme der Kosten in einigen Ländern begrenzt oder sogar ganz ausgeschlossen. Was nicht übernommen wird, zahlen Sie privat.

Weitere Informationen zur Nutzung der EHIC finden Sie auf der Website der Europäischen Kommission. Wählen Sie einfach oben im Dropdown-Menü Ihr Reisland aus und Sie erhalten alle Informationen.

Wir empfehlen daher vor Urlaubsantritt stets den Abschluss einer privaten Auslandsreise-Krankenversicherung. Diese Zusatzversicherung übernimmt nicht nur Behandlungskosten in weit größerem Umfang, sondern auch einen eventuell notwendigen Rücktransport, der im Rahmen des Sozialversicherungsabkommens auf keinen Fall gezahlt werden darf.

Rundum im Ausland abgesichert: Die Zusatzversicherung der hkk

Wir empfehlen Ihnen für Ihre Auslandsreisen die attraktive hkk privat Auslandsreise Zusatzschutz. Diese Zusatzversicherung übernimmt nicht nur Behandlungskosten in weit größerem Umfang, sondern auch einen eventuell notwendigen Rücktransport, der im Rahmen des Sozialversicherungsabkommens auf keinen Fall gezahlt werden darf. Planen Sie eine Reise in ein Land, das nicht durch die EHIC oder den Auslandskrankenschein abgedeckt ist, sollten Sie unbedingt eine solche Zusatzversicherung abschließen.

Sie erhalten keinen privaten Versicherungsschutz? Nutzen Sie den besonderen Service der hkk!

Wenn Sie wegen Krankheit oder aufgrund Ihres Alters keinen privaten Reiseversicherungsschutz erhalten, springt Ihre hkk ein!

Werden Sie während einer Auslandsreise krank und müssen zum Arzt oder ins Krankenhaus, trägt die hkk die Kosten bis zu einer Höhe, die für eine vergleichbare Behandlung in Deutschland übernommen werden. Dieser Service kann bis zu insgesamt sechs Wochen je Kalenderjahr in Anspruch genommen werden. 

Voraussetzung dafür ist, dass Sie vor Reiseantritt einen formlosen Antrag bei der hkk und die Ablehnung des privaten Versicherungsunternehmens einreichen. Zudem muss es sich um einen vorübergehenden Aufenthalt im Ausland handeln und die Reise darf nicht den Zweck haben, sich medizinisch behandeln zu lassen. Der hkk Service gilt auch für schulische und universitäre Aufenthalte – allerdings ohne zeitliche Begrenzung.

Gehen Sie auf Nummer sicher

Bei einigen Auslandsaufenthalten, insbesondere in Übersee, sind möglicherweise verschiedene Impfungen sinnvoll. Die hkk beteiligt sich über die gesetzliche Leistung hinaus an zusätzlichen Schutz- und Reiseimpfungen. Sofern die Impfungen von der Ständigen Impfkommission (STIKO) des Robert-Koch-Instituts in Verbindung mit den Reisehinweisen des Auswärtigen Amtes empfohlen werden, beteiligt sich die hkk zu 100 % an den Kosten. Zudem müssen Sie sich bei einem Arzt mit kassenärztlicher Zulassung oder dem Gesundheitsamt impfen lassen. Anfallende Rechnungen zahlen Sie zunächst selbst und reichen die Originale ein.

Informationen zu Reiseimpfungen erhalten Sie u. a. über die Impf- und Beratungsstelle für Reise- und Tropenmedizin am Hafengesundheitsamt Bremen: (04 21) 361 85 85.

Der hkk-Auslandsratgeber

Nutzungshinweise

Der Chatbot Luka ist rund um die Uhr für Ihre Anliegen da. Luka kann allerdings noch nicht jedes Thema und entwickelt sich stetig weiter. Die Antworten des Chatbots sind nicht rechtsverbindlich und dienen lediglich Ihrer ersten Information. Sie ersetzen nicht die fachliche Beratung unserer Mitarbeiter*innen.