Entlastungsbetrag

Unterstützung für die Pflege zu Hause: 131 Euro monatlich.

Was ist der Entlastungsbetrag?

Gut zu wissen: Wenn Sie zu Hause gepflegt werden und einen Pflegegrad haben, unterstützen wir Sie mit dem Entlastungsbetrag. Dafür zahlt Ihnen die hkk-Pflegekasse monatlich 131 Euro. Diesen Betrag erhalten Sie zusätzlich zu anderen Leistungen wie dem Pflegegeld oder den Pflegesachleistungen. Nutzen Sie das Geld für Angebote, die den Pflegealltag erleichtern – zum Beispiel für eine Betreuung oder eine Hilfe im Haushalt.

Wann habe ich Anspruch auf den Entlastungsbetrag?

Sie haben einen Pflegegrad und leben zu Hause? Dann steht Ihnen automatisch der Entlastungsbetrag zu. 

Wie hoch ist der Entlastungsbetrag?

Alle Pflegebedürftigen haben einen Anspruch auf einen Entlastungsbetrag von bis zu 131,00 Euro monatlich.

Welche Fristen muss ich beachten?

Der Anspruch auf den Entlastungsbetrag gilt ab dem Tag Ihrer Pflegebedürftigkeit.

Wofür kann ich den Betrag verwenden?

Die Unterstützung gilt für offiziell anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag. Dazu gehören zum Beispiel:

  • Hilfe im Haushalt, etwa beim Kochen, Putzen oder Einkaufen
  • Begleitung im Alltag, zum Beispiel zu Arztbesuchen oder bei Botengängen
  • Betreuungsangebote wie eine Einzelbetreuung zu Hause zur stundenweisen Entlastung der Pflegeperson im häuslichen Bereich
  • Leistungen ambulanter Pflegedienste für Betreuung, Haushalt oder körperbezogene Pflege (je nach Pflegegrad)
  • Erstattung der Eigenanteile für die Tages-, Nacht- und Kurzzeitpflege
  • Nachbarschaftshilfe, falls in Ihrem Bundesland anerkannt

Die Pflegesuche hilft Ihnen, passende Angebote für Entlastungsleistungen in ganz Deutschland zu finden. Sie können einfach die Art der Unterstützung auswählen, die Sie suchen.

Gut zu wissen:

Diese Leistungen haben viele Namen: „Angebote zur Unterstützung im Alltag“, „Entlastungsleistungen“ oder „Nachbarschaftshilfe“. Gemeint ist aber immer dasselbe.

Wie erhalte ich den Entlastungsbetrag?

Sie wählen ein passendes und offiziell anerkanntes Angebot aus. Schicken Sie uns danach einfach die Rechnung. Wir prüfen alles und erstatten Ihnen die Kosten.

Entlastungsbetrag aufstocken: So geht's

Sie haben Pflegegrad 2 oder höher und nutzen Ihr monatliches Budget für einen ambulanten Pflegedienst nicht voll aus? Dann wandeln Sie einfach bis zu 40 Prozent dieses Betrags um. Das Geld steht Ihnen dann zusätzlich für anerkannte Unterstützungsangebote im Alltag zur Verfügung.

Für die Kostenerstattung schicken Sie uns bitte die entsprechenden Rechnungen.

Haben wir eine Ihrer Rechnungen gekürzt, weil das Budget für diese Leistung bereits aufgebraucht war? Reichen Sie die Rechnung am Ende des Jahres nochmals bei uns ein. Wir prüfen dann, ob wieder Budget für eine Nachzahlung zur Verfügung steht.

Kann ich meine nicht ausgeschöpften Anspruch aus dem Vorjahr noch nutzen?

Ja, das ist möglich. Ihren nicht genutzten Entlastungsbetrag aus dem Vorjahr nutzen Sie einfach für Leistungen bis zum 30. Juni des Folgejahres.

Direkte Abrechnung: So zahlen Sie nichts vorab

Einige Dienstleister rechnen direkt mit der hkk-Pflegekasse ab. Das macht es für Sie einfacher, denn Sie müssen die Kosten nicht selbst vorstrecken.

Für diese direkte Abrechnung ist eine Abtretungserklärung nötig. Sie haben dafür zwei einfache Möglichkeiten:

  • Nutzen Sie das Formular, das Sie von Ihrem Dienstleister erhalten
  • Verfassen Sie selbst ein formloses Schreiben

Übersicht der Pflegeleistungen

Auf unserer Pflege-Seite finden Sie nützliche Informationen rund um die Pflegeversicherung, Anträge, Beratungsangebote, ambulante Pflegeleistungen, Online-Pflegekurse und weitere Pflegethemen.