Die Pflegebegutachtung: So läuft sie ab

Ein Gutachter oder eine Gutachterin besucht Sie direkt zu Hause. Dieser Termin dauert meistens ungefähr eine Stunde. Je nach Bedarf kann es auch etwas kürzer oder länger sein. Der Gutachter schreibt alle wichtigen Informationen direkt in einen Laptop.

Ich habe einen Antrag auf Pflegeleistungen gestellt. Wie geht es weiter?

Nachdem Ihr Antrag bei uns eingegangen ist, beauftragen wir den Medizinischen Dienst. Die speziell ausgebildeten Pflegefachkräfte oder Ärztinnen und Ärzte erstellen das Gutachten für uns. Der Medizinische Dienst meldet sich per Brief oder Telefon bei Ihnen. Gemeinsam vereinbaren Sie dann einen Termin für den Hausbesuch.

Wie bereite ich mich auf die Begutachtung der Pflegesituation vor?

Wir empfehlen Ihnen, einen Termin zu wählen, an dem auch eine Angehörige, ein Angehöriger oder eine Pflegeperson teilnehmen kann. Diese Person kennt Ihren Alltag und kann dem Gutachter oder der Gutachterin weitere wichtige Hinweise zur Pflegesituation geben.
Machen Sie sich mit den Kriterien zur Beurteilung von Pflegebedürftigkeit vertraut, das verschafft Ihnen ein sicheres Gefühl.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Sammeln Sie alle relevanten Unterlagen zusammen und machen Sie am besten Kopien davon. Wichtig sind zum Beispiel ärztliche Berichte, Entlassungsbriefe aus dem Krankenhaus und Ihr aktueller Medikamentenplan. Wenn Sie schon von einem Pflegedienst betreut werden, legen Sie bitte auch dessen Pflegemappe bereit. Und machen Sie sich Notizen zu alltäglichen Abläufen sowie Ihrem Hilfebedarf. Je besser die begutachtende Person Ihre Lebenssituation kennt, desto besser kann sie diese einschätzen.

Wie wird der Pflegegrad ermittelt?

Der Medizinische Dienst prüft für uns, wie viel Unterstützung Sie brauchen. Es wird geschaut: Welche Aufgaben schaffen Sie noch allein und wo benötigen Sie Hilfe? Das Ergebnis wird in Punkten gemessen - je mehr Unterstützung Sie benötigen, desto mehr Punkte gibt es. Daraus ergibt sich Ihr Pflegegrad.

Gut zu wissen: Ein Pflegegrad hängt nicht davon ab, wie schwer eine Krankheit ist. Entscheidend ist vielmehr, wie stark Sie in ihrer Selbstständigkeit eingeschränkt sind. 

Während der Begutachtung werden sechs verschiedene Bereiche beurteilt: 

  1. Mobilität (z. B. Fortbewegen innerhalb des Wohnbereichs, Treppensteigen) 
  2. Kognitive und kommunikative Fähigkeiten (z. B. örtliche und zeitliche Orientierung) 
  3. Verhaltensweisen und psychische Problemlagen (z. B. nächtliche Unruhe, selbstschädigendes und autoaggressives Verhalten) 
  4. Selbstversorgung (z. B. Körperpflege, Ernährung) 
  5. Bewältigung von und selbstständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen (z. B. Medikation, Wundversorgung, Arztbesuch) 
  6. Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte (z. B. Gestaltung des Tagesablaufs)

Die innerhalb der Bereiche vergebenen Punkte werden zusammengezählt und gewichtet. Entsprechend ihrer Bedeutung für den Alltag fließen die Ergebnisse aus den einzelnen Bereichen hierbei unterschiedlich stark in den Pflegegrad ein: 

1. Mobilität10 %
2. + 3. Kognitive und kommunikative Fähigkeiten sowie 
Verhaltensweisen und psychische Problemlagen 
(der höhere der beiden Werte wird berücksichtigt)
15 %
4. Selbstversorgung40 %
5. Bewältigung von und selbstständiger Umgang mit krankheits- 
oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen
20 %
6. Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte 15 %

 

Aus der Gesamtpunktzahl ergibt sich am Ende Ihr persönlicher Pflegegrad:

PflegegradDefinitionPunktwert
1geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten12,5 bis unter 27 Punkte
2erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten27 bis unter 47,5 Punkte 
3schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten47,5 bis unter 70 Punkte 
4schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten70 bis unter 90 Punkte
5schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung90 bis 100 Punkte

Besonderheit bei schwersten Einschränkungen:
Manche Menschen benötigen viel Hilfe mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung, erreichen aber rein rechnerisch keine 90 Punkte. Sie erhalten trotzdem den Pflegegrad 5, wenn beide Arme und beide Beine vollkommen gebrauchsunfähig sind. 

Besonderheit bei Kindern:
Bei Kindern vergleichen die Gutachter die Fähigkeiten immer mit dem normalen Entwicklungsstand von gesunden Kindern im gleichen Alter.

Übersicht der Pflegeleistungen

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