Zuschuss für die Pflege in Einrichtungen für Menschen mit Behinderung
Wenn Sie in einer Einrichtung der Hilfe für Menschen mit Behinderung leben, kann Ihre Pflegekasse unter bestimmten Voraussetzungen einen Teil der Kosten für die Pflege übernehmen.
Was sind die Voraussetzungen für den Zuschuss?
Sie erhalten den Zuschuss, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
- In Ihrer Einrichtung steht die Eingliederungshilfe im Vordergrund. Das bedeutet: Die Einrichtung unterstützt Sie vor allem bei der Teilhabe am Leben in der Gesellschaft oder bei der Integration in das Arbeitsleben.
- Sie haben mindestens den Pflegegrad 2.
Wie hoch ist der Zuschuss?
Der monatliche Zuschuss beträgt 15 Prozent der vereinbarten Heimkosten. Die Pflegekasse zahlt jedoch höchstens 278,00 Euro pro Monat.
Welche Leistungen sind zusätzlich möglich?
Zusätzlich zum Zuschuss können weitere Leistungen der Pflegeversicherung möglich sein.
Wenn Sie zum Beispiel am Wochenende bei Ihrer Familie oder Freunden wohnen und zu Hause gepflegt werden, können Sie anteiliges Pflegegeld erhalten.
Wenn Sie zu Hause von einem ambulanten Pflegedienst betreut werden, können dafür auch Pflegesachleistungen genutzt und mit der Pflegekasse abgerechnet werden.
Übersicht der Pflegeleistungen
Auf unserer Pflege-Seite finden Sie nützliche Informationen rund um die Pflegeversicherung, Anträge, Beratungsangebote, ambulante Pflegeleistungen, Online-Pflegekurse und weitere Pflegethemen.