Chorionzottenbiopsie: Kostenübernahme durch Krankenkassen
Die Chorionzottenbiopsie ist eine vorgeburtliche Untersuchungsmethode, bei der durch eine Gewebeentnahme frühzeitig Chromosomenanomalien und Stoffwechselstörungen beim Fötus festgestellt werden können. Mehr zu der Untersuchungsmethode und zur Kostenübernahme durch Ihre Krankenkasse erfahren Sie hier.
Wann zahlen Krankenkassen für eine Chorionzottenbiopsie?
Wenn der Eingriff aus ärztlicher Sicht empfohlen ist, werden die Kosten für eine Chorionzottenbiopsie von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen und direkt über die elektronische Versichertenkarte abgerechnet.
Was ist eine Chorionzottenbiopsie?
Die sogenannte Chorionzottenbioposie kann um die 10. bis 12. Schwangerschaftswoche ambulant erfolgen. Die Chorionzotten sind Bestandteil der Plazenta und enthalten dieselben Erbinformationen wie die Körperzellen des Fötus. Durch eine Untersuchung der Chorionzotten lassen sich eventuelle genetische Veränderungen oder Stoffwechselerkrankungen des Fötus feststellen.
Wie wird die Chorionzottenbiopsie durchgeführt?
Ebenso wie die Fruchtwasseruntersuchung ist auch die Chorionzottenbiopsie eine invasive Methode, bei der mit Hilfe einer Punktionsnadel Gewebe entnommen wird. Der Eingriff ist in der Regel etwas schmerzhafter als die Fruchtwasseruntersuchung.
Das erste Ergebnis liegt nach ca. 24 - 48 Stunden vor, die vollständige Auswertung ist nach etwa 10 - 14 Tagen verfügbar.
Das allgemeine Risiko, eine Fehlgeburt zu erleiden, liegt in diesen frühen Schwangerschaftswochen bei 2 - 3 Prozent. Nach Chorionzottenbiopsie steigt das Risiko auf 2,5 - 4 Prozent.
Ein entscheidender Unterschied gegenüber der Amniozentese ist die frühe Diagnosestellung. Ein eventueller Schwangerschaftsabbruch kann hier noch bis zur 12. Schwangerschaftswoche relativ schonend durch eine Absaugmethode durchgeführt werden. Nach Amniozentese kann der Abbruch erst zu einem späteren Zeitpunkt durch Weheneinleitung erfolgen und ist damit wesentlich belastender.
hkk-Schwangerschaftsleistungen
Die hkk unterstützt Sie während der Schwangerschaft auch mit der Kostenübernahme für zusätzliche Leistungen, die über die gesetzlichen Vorsorgeuntersuchungen hinausgehen.