Lösungen finden bei abgelehnten Anträgen – Ihre Rechte – Ihr Widerspruch

Die Gesundheit hat oberste Priorität – daher setzt sich die hkk intensiv dafür ein, sich im Interesse der Versicherten zu engagieren. Das gilt sowohl für die Krankenversicherung als auch für die Pflegeversicherung. Dennoch kann es vorkommen, dass Anträge von Versicherten abgelehnt oder belastende Bescheide erlassen werden müssen.

Ist eine positive Entscheidung nicht möglich, ist es das Ziel der hkk, den Versicherten die Gründe dafür so transparent wie möglich zu erläutern und nach Lösungen zu suchen. Eventuell fehlen notwendige medizinische Unterlagen? Oder Unterlagen zur Beitragseinstufung? Eine alternative Heilbehandlung oder ein anderes Hilfsmittel sind besser geeignet als das Verordnete? Die Möglichkeiten der hkk für eine Leistungsgewährung oder Beitragsfestsetzung werden zudem begrenzt durch die Regelungen des Sozialgesetzbuches und anderen rechtlichen Vorgaben. In solchen Situationen bemühen sich die hkk-Mitarbeitenden darum, die Versicherten entsprechend zu beraten.

Ablauf des Widerspruchsverfahrens

In einigen Fällen ist es auch nach intensiver Prüfung durch die Mitarbeitenden der hkk nicht möglich, eine positive Entscheidung zu treffen. Die Versicherten können dann innerhalb eines Monats Widerspruch gegen den Ablehnungsbescheid einlegen. Liegt der hkk ein Widerspruch vor, setzen sich die hkk-Mitarbeitenden noch einmal eingehend mit dem Anliegen des Versicherten auseinander, um eine Lösung zu finden.

Kann in dem konkreten Fall jedoch keine Abhilfe geleistet werden, so leitet die zuständige Fachabteilung den Widerspruch an den sogenannten „Widerspruchsausschuss“ weiter. Dieses rechtlich unabhängige Gremium überprüft die Entscheidung der hkk und bestätigt oder revidiert sie. Die hkk-Versicherten werden anschließend schriftlich über die Entscheidung des Widerspruchsausschusses informiert.

Sollte der Widerspruchsausschuss die Entscheidung der hkk bestätigen, können hkk-Versicherte in einem weiteren Schritt Klage vor dem Sozialgericht erheben. Auch dafür haben sie einen Monat Zeit. Das Sozialgericht überprüft die Rechtmäßigkeit der Entscheidung der hkk. Allerdings dauern diese Klageverfahren oftmals mehrere Jahre. Gegenstand des Klageverfahrens ist der Ablehnungsbescheid der hkk in Gestalt des Widerspruchsbescheides. Sofern dieser Widerspruchsbescheid rechtswidrig und Versicherte dadurch als Kläger in ihren Rechten verletzt sein sollten, hebt das Gericht beides – also Ablehnungs- und Widerspruchsbescheid – auf und verpflichtet die hkk zur Leistungsgewährung oder Beitragsfestsetzung.

Die Grafik zeigt den Weg eines Widerspruches: Ablehnungsbescheid zu Eingang Widerspruch zu Widerspruchsprüfung der hkk zu Widerspruchausschusssitzung zu Klage vor dem Sozialgericht zu abgeschlossene Klage.

Weitere Infos zum Widerspruch

Nutzungshinweise

Der Chatbot Luka ist rund um die Uhr für Ihre Anliegen da. Luka kann allerdings noch nicht jedes Thema und entwickelt sich stetig weiter. Die Antworten des Chatbots sind nicht rechtsverbindlich und dienen lediglich Ihrer ersten Information. Sie ersetzen nicht die fachliche Beratung unserer Mitarbeiter*innen.