Entlassmanagement
Krankenhäuser sind dazu verpflichtet die Entlassung der Patientinnen und Patienten zu unterstützen. Paragraph 39 Absatz 1a des Fünften Buches Sozialgesetzbuch schreibt vor, dass Krankenhäuser den Übergang in die Anschlussversorgung sicherstellen müssen.
Wenn Patientinnen und Patienten nach einem Krankenhausaufenthalt in eine folgende medizinische, rehabilitative oder pflegerische Versorgung übergehen, ist ein besonderer und vor allem koordinierter Übergang nötig.
Die nahtlose Versorgung unserer Versicherten nach einer Behandlung im Krankenhaus oder einer Rehabilitationsbehandlung liegt der hkk am Herzen. Damit wir Anträge schnell bearbeiten können, helfen Spezialisten der hkk unseren Vertragspartnern, den Krankenhäusern und Rehabilitationseinrichtungen, bei den verschiedenen Fachthemen.
Sie erreichen uns unter der zentralen Rufnummer für Krankenhäuser und für Rehabilitationseinrichtungen:
0421/3655-3342
Möchten Sie uns vorbereitete Anträge auf Leistungen zusenden, nutzen Sie gerne die nachfolgenden Faxnummern. Vergessen Sie nicht Ihrem Fax die Zustimmung Ihres Patienten (Anlage 1b zum Rahmenvertrag) beizufügen!
Anträge für | Fax-Nummer |
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Rehabilitationsmaßnahmen (AHB/Frühreha) | 0421/3655-1898 |
Häusliche Krankenpflege (HKP) | 0441/9726-1818 |
Heil- und Hilfsmittel (HiMi) | 0421/3655-1368 |
Pflege/Kurzzeitpflege (PV) | 0421/3655-1796 |
hkk Gesundheitsreport 2018: Entlassmanagement
Die hkk hat gemeinsam mit der Universität Bremen/BIAG mithilfe ihrer Versorgungsdaten einen Gesundheitsreport zum Thema Entlassmanagement veröffentlicht. Ein Jahr nach der Einführung des Rahmenvertrags Entlassmanagement informieren lediglich 35,8 Prozent der Kliniken ihre Patienten im Krankenhaus über das verpflichtende Angebot. Das Ergebnis stammt aus einer hkk Studie, geleitet von Dr. Bernard Braun, Bremer Institut für Arbeitsschutz und Gesundheitsförderung (BIAG).