Ablauf einer Organspende

Wenn ein Mensch für eine Organspende infrage kommt, beginnt sofort ein genau geregelter Prozess, der möglichst schnell durchlaufen werden muss:

Schritt für Schritt zur Organspende

  1. Zwei Fachärzte stellen unabhängig voneinander den Hirntod eines Patienten nach den Richtlinien der Bundesärztekammer fest. Nur in diesem Fall kommt der Patient für eine Organspende infrage. Bei Bedarf vermittelt die Deutsche Stiftung Organtransplantation (DSO) unabhängige Fachärzte, die ebenfalls den Hirntod des Patienten prüfen.
  2. Ein Patient kommt nur direkt für eine Spende in Betracht, wenn er sich vor seinem Tod für eine Organspende ausgesprochen hat. Im Idealfall liegt ein Organspendeausweis vor, ansonsten werden die nächsten Angehörigen nach dem (mutmaßlichen) Willen des Verstorbenen befragt. Sie übernehmen dann die Entscheidung für oder gegen eine Organspende.
  3. Erst nach Zustimmung zur Transplantation wird der Verstorbene medizinisch untersucht, um zu klären, ob die Organe für eine Spende geeignet sind.
  4. Die DSO übermittelt der internationalen Organvermittlungsstelle Eurotransplant (ET) und den Transplantationsstellen alle erforderlichen Daten, um nach einem passenden Empfänger zu suchen und die Vermittlung der Spenderorgane einzuleiten.
  5. Im nächsten Schritt organisiert die DSO in Absprache mit dem Krankenhaus und den entsprechenden Transplantationszentren die Organentnahme.
  6. Die Organe werden sorgfältig verpackt, aufbewahrt und schnellst möglich transportiert. Hier kommt es auf jede Minute an. Denn ein Herz muss beispielsweise binnen sechs Stunden nach der Entnahme wieder zum Schlagen gebracht werden, damit die Transplantation erfolgreich sein kann.

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