Befreiung von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung

In Deutschland gilt eine allgemeine Krankenversicherungspflicht: Es ist demnach per Gesetz festgelegt, wer in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert ist und für wen die sogenannte Versicherungsfreiheit gilt. Hier erfahren Sie, unter welchen Voraussetzungen Sie die Befreiung von der Versicherungspflicht beantragen können.

Was bedeutet Befreiung von der Krankenversicherungspflicht?

Die Befreiung von der Krankenversicherungspflicht bzw. die sogenannte Versicherungsfreiheit nach §8 SGB V bedeutet die Entscheidung, sich entweder freiwillig gesetzlich zu versichern oder eine private Krankenversicherung abzuschließen. Denn eine komplette Versicherungsfreiheit gibt es nicht: Jeder mit Wohnsitz in Deutschland muss im Krankheitsfall abgesichert sein. Wie zum Beispiel bei der freien Heilfürsorge bei Beamt*innen im Polizeidienst oder bei der Bundeswehr, wenn Bezüge auch bei Krankheit weitergezahlt werden.

Unter welchen Voraussetzungen kann ich mich von der Versicherungspflicht befreien lassen?

Sie können die Befreiung der Versicherungspflicht beantragen, wenn: 

  • die gesetzliche Jahresentgeltgrenze für die Versicherungspflicht erhöht wird. Sie sind versicherungspflichtig geworden, weil Ihr Jahreseinkommen jetzt unterhalb der Jahresentgeltgrenze liegt.

  • Sie Arbeitslosengeld beziehen und in den vergangenen 5 Jahren nicht gesetzlich krankenversichert waren. 

  • Sie Ihre Wochenarbeitszeit um mindestens 50 Prozent reduzieren und Sie seit mindestens 5 Jahren versicherungsfrei waren. 

  • Sie aufgrund von Pflege oder Familienpflegezeiten Ihre Wochenarbeitszeit reduzieren. 

  • Sie während der Elternzeit maximal 30 Stunden pro Woche in Teilzeit arbeiten. 

  • Sie nach Eltern, Pflege- oder Familienpflegezeit eine Teilzeitbeschäftigung aufnehmen, Sie außerdem seit mindestens 5 Jahren versicherungsfrei waren und Ihr Einkommen bei Vollzeitbeschäftigung über der Jahresentgeltgrenze liegen würde. 

  • Sie aufgrund von Rentenbezug versicherungspflichtig werden. 

  • Sie an einer Maßnahme, zum Beispiel der Rentenversicherung, zur Teilhabe am Arbeitsleben teilnehmen. 

  • Sie ein Studium beginnen. 

  • Sie eine unbezahlte berufspraktische Tätigkeit ausüben, zum Beispiel ein Praktikum

  • Sie als Mensch mit Behinderung in einer Einrichtung, zum Beispiel einer anerkannten Werkstatt für behinderte Menschen, beschäftigt sind. 

Wie kann ich mich von der Versicherungspflicht befreien lassen?

Die Befreiung von der Versicherungspflicht beantragen Sie schriftlich bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse. Den Antrag müssen Sie innerhalb von drei Monaten nach Beginn der Versicherungspflicht stellen und außerdem nachweisen, dass Sie anderweitig abgesichert - zum Beispiel in der privaten Krankenversicherung - sind.

Je nach Spezialfall können weitere Unterlagen erforderlich sein. Bitte informieren Sie sich dazu bei Ihrer hkk unter info@hkk.de oder 0421 36550.

Wichtig für Sie: Die Befreiung kann in der Regel nicht rückgängig gemacht werden. Ein Wechsel von der privaten in die gesetzliche Krankenversicherung ist zum Beispiel nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich. 

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Informationen zur Antragstellung

  • Den Antrag auf Befreiung von der Versicherungspflicht können Sie per Post stellen sowie bei uns persönlich in der Geschäftsstelle abgeben oder online (per E-Mail oder über unsere hkk Service-App) einreichen. 
  • Sollten Sie privatversichert sein, ist es Ihnen nicht möglich, sich, wie zum Onlineverfahren erforderlich, bei einer gesetzlichen Krankenkasse sicher zu authentifizieren. Ihnen steht daher der analoge Weg offen. 

  • Richten Sie den Antrag an die gesetzliche Krankenkasse, bei der Sie versichert sind, oder falls Sie nicht gesetzlich versichert sind an eine gesetzliche Krankenkasse, die für Versicherte an Ihren Wohn- oder Beschäftigungsort geöffnet ist. 

  • Füllen Sie das Antragsformular der gesetzlichen Krankenkasse aus und reichen Sie es zusammen mit den erforderlichen Unterlagen bei der Krankenkasse ein. In der Regel gibt es unterschiedliche Formulare je nach Befreiungsgrund. 

  • Die Krankenkasse prüft, ob Sie von der Versicherungspflicht befreit werden können, und teilt Ihnen das Ergebnis mit. In der Regel dauert diese Prüfung wenige Tage.

  • Für die Antragstellung und -prüfung entstehen für Sie keine Kosten.

Ab wann gilt die Befreiung von der Versicherungspflicht?

Die Befreiung von der Versicherungspflicht startet mit dem 1. Tag des nächsten Kalendermonats

Sie können rückwirkend befreit werden, wenn Sie oder mitversicherte Angehörige noch keine Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung in Anspruch genommen haben. Sie dürfen also zum Beispiel keine ärztlichen Untersuchungen oder verschreibungspflichtige Medikamente aus der Apotheke erhalten haben. 

Gut zu wissen: Die Befreiung von der Versicherungspflicht gilt so lange, wie der Befreiungsgrund vorliegt. 

Nutzungshinweise

Der Chatbot Luka ist rund um die Uhr für Ihre Anliegen da. Luka kann allerdings noch nicht jedes Thema und entwickelt sich stetig weiter. Die Antworten des Chatbots sind nicht rechtsverbindlich und dienen lediglich Ihrer ersten Information. Sie ersetzen nicht die fachliche Beratung unserer Mitarbeiter*innen.