Anwartschaftsversicherung

Meist kümmert man sich nur um den Versicherungsschutz im Ausland. Aber was ist, wenn Sie aus dem Ausland nach Deutschland zurückkommen oder nach einem Unfall oder schwerer Erkrankung aus medizinischen Gründen nach Deutschland transportiert werden müssen?

Online-Antrag Anwartschaftsversicherung

Die hkk-Anwartschaftsversicherung rundet Ihren Versicherungsschutz für die Zeit eines Auslandsaufenthaltes ab. Alle Infos dazu und zum Antrag auf eine Anwartschaft finden Sie hier.

Oft wird gerade bei einem längerfristigen Auslandsaufenthalt der bislang bestehende Krankenversicherungsschutz leichtsinnig gekündigt. Durch die hkk-Anwartschaftsversicherung ist Ihr Versicherungsschutz auch im Anschluss an Ihre (geplante) Rückkehr sofort sichergestellt. Die hkk-Anwartschaftsversicherung rundet somit Ihren Versicherungsschutz für die Zeit Ihres Auslandsaufenthaltes ab.

Anspruchsberechtigt sind beispielsweise Personen, die

  • sich berufsbedingt im Ausland aufhalten
  • als Begleitperson des Ehegatten/Lebenspartner oder Elternteils, der sich beruflich bedingt im Ausland aufhält, mitreisen
  • sich aus privaten Gründen länger als 3 Kalendermonate im Ausland aufhalten
  • nach dienstrechtlichen Vorschriften Anspruch auf Heilfürsorge haben
  • als Entwicklungshelfer Entwicklungsdienst ableisten
  • einer Tätigkeit für eine internationale Organisation im Geltungsbereich des Sozialgesetzbuches nachgehen

Bitte beachten Sie, dass während der Anwartschaftsversicherung für Sie und Ihre Familienversicherten kein Leistungsanspruch zur Kranken- und Pflegeversicherung besteht. Im „Falle des Falles“ wenden Sie sich während Ihres Auslandsaufenthaltes bitte an Ihre private Auslandskrankenversicherung, damit auch die Übernahme der Behandlungskosten gesichert ist.

Online-Antrag Anwartschaftsversicherung

Die hkk-Anwartschaftsversicherung rundet Ihren Versicherungsschutz für die Zeit eines Auslandsaufenthaltes ab. Alle Infos dazu und zum Antrag auf eine Anwartschaft finden Sie hier.

Unser Tipp bei einem beruflich bedingten Auslandsaufenthalt:

Gehen Sie aus beruflichen Gründen ins Ausland und haben Sie mit Ihrem Arbeitgeber vereinbart, dass dieser sich an Ihren Beiträgen zur hkk-Anwartschaftsversicherung beteiligt, legen Sie ihm bitte eine Kopie unserer späteren Beitragsmitteilung vor.

Hilfreiches zur Anwartschaftsversicherung