Allergikerbettwäsche - Kostenübernahme und Voraussetzungen
Allergiker- oder Allergiebettwäsche (Encasings) ist ein Hilfsmittel, das für Menschen mit Allergien entwickelt wurde. Die spezielle Bettwäsche ist darauf ausgelegt, Allergene wie Hausstaubmilben, Pollen oder andere allergieauslösende Substanzen zu minimieren, um den Schlafkomfort und die Gesundheit von Allergikern zu verbessern. Mehr zu der Kostenübernahme durch Krankenkassen erfahren Sie hier.
Übernimmt die hkk die Kosten für Allergiebettwäsche?
Ja, die hkk übernimmt die Kosten für Allergiebettwäsche, wenn die leistungsrechtlichen Voraussetzungen sowie folgende Punkte erfüllt sind:
- Es liegt eine Hausstaubmilbenallergie vor.
- Es liegt eine entsprechende vertragsärztliche Verordnung vor.
Wo bekomme ich Allergiebettwäsche?
Sie haben die freie Auswahl unter allen Leistungserbringern, mit denen die hkk zusammenarbeitet. Unsere Hilfsmittelsuche hilft Ihnen bei der Suche.
Wie beantrage ich Allergiebettwäsche und was muss ich dabei beachten?
- Sie wählen einen Leistungserbringer aus (siehe vorheriger Punkt).
- Sie senden die ärztliche Verordnung im Original mit den gewünschten Maßen der Zwischenbezüge für Kissen, Bettdecke und Matratze direkt an den Leistungserbringer. Hier finden Sie das Bestellformular (pdf).
- Der Versand ist für Sie kostenfrei, die Lieferung erfolgt direkt zu Ihnen nach Hause.
Auf wie viele Allergiebettwäsche-Sets habe ich Anspruch?
Grundsätzlich ist je Versicherten ein Allergiebettwäsche-Set vorgesehen. Für Ehegatten oder Lebensgefährten, die im Doppelbett schlafen oder für Geschwister, die im Etagenbett schlafen, werden die Kosten für die notwendige Ausstattung des Doppelbettes übernommen. Die medizinische Notwendigkeit einer Doppelversorgung muss auf der ärztlichen Verordnung (Rezept) bescheinigt werden. Für einen Zweitwohnsitz oder bei Kindern, deren Eltern getrennt leben, ist keine Doppelversorgung möglich.
Muss ich eine Zuzahlung für Allergiebettwäsche leisten?
Ja, ab dem 18. Lebensjahr fällt eine Zuzahlung von zehn Prozent der Kosten an - jedoch mindestens fünf Euro und maximal zehn Euro. Es sind jedoch nie mehr als die Kosten des jeweiligen Hilfsmittels zu entrichten. Kinder sind grundsätzlich von der Zuzahlung befreit.
Unter bestimmten Voraussetzungen kann eine Zuzahlungsbefreiung beantragt werden.
Fallen weitere Kosten bei der Versorgung mit Allergiebettwäsche an?
Grundsätzlich fallen bei der Versorgung mit Hilfsmitteln zusätzliche Kosten an, wenn diese über das Notwendige hinausgehen. Der Leistungserbringer muss Ihnen eine hinreichende Auswahl an mehrkostenfreien Hilfsmitteln anbieten. Entscheiden Sie sich darüber hinaus für ein Mehrkostenprodukt, das über das Maß des Notwendigen hinausgeht, ist die Vereinbarung über die Mehrkosten schriftlich zu dokumentieren und die Mehrkosten sind von Ihnen zu tragen.