Rollator - Kostenübernahme und Voraussetzungen
Rollatoren dienen gehbehinderten Menschen zum Ausgleich einer verminderten Belastbarkeit oder Leistungsfähigkeit der unteren Extremitäten mit dem Ziel, den eingeschränkten Aktionsradius zu erweitern. Hier erfahren Sie mehr zur Kostenübernahme durch Krankenkassen sowie wo und wie Sie einen Rollator bekommen.
Übernimmt die hkk die Kosten für einen Rollator?
Ja, die hkk übernimmt die Kosten für einen Rollator, wenn die leistungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind, Ihr Arzt oder Ihre Ärztin Ihnen diesen verordnet und Sie die Gehhilfe über einen Vertragslieferanten der hkk beziehen.
Wo bekomme ich einen Rollator?
Sie haben die freie Auswahl unter allen Vertragspartnern der hkk. Unsere Hilfsmittelsuche hilft Ihnen bei der Suche nach einem Vertragspartner.
Benötige ich eine Verordnung und was muss ich dabei beachten?
Ja, eine Verordnung ist erforderlich. Diese ist ab dem Ausstellungsdatum für 28 Tage gültig. Bitte wenden Sie sich dafür an Ihre behandelnde Ärztin oder Ihren behandelnden Arzt.
Wichtiger Hinweis: Verordnungen aus dem Krankenhaus (im Rahmen des Entlassmanagements) verlieren sieben Tage nach der Krankenhausentlassung ihre Gültigkeit, wenn die Versorgung nicht innerhalb dieses Zeitraumes aufgenommen wurde.
Muss ich eine Zuzahlung für den Rollator leisten?
Ja, ab dem 18. Lebensjahr fällt eine Zuzahlung von zehn Prozent der Kosten an - jedoch mindestens fünf Euro und maximal zehn Euro. Es sind jedoch nie mehr als die Kosten des jeweiligen Hilfsmittels zu entrichten. Kinder sind grundsätzlich von der Zuzahlung befreit.
Unter bestimmten Voraussetzungen kann eine Zuzahlungsbefreiung beantragt werden.
Fallen weitere Kosten bei der Versorgung mit einer Gehhilfe an?
Grundsätzlich fallen bei der Versorgung mit Hilfsmitteln zusätzliche Kosten an, wenn diese über das Notwendige hinausgehen. Unser Vertragspartner muss Ihnen eine hinreichende Auswahl an mehrkostenfreien Hilfsmitteln anbieten. Entscheiden Sie sich darüber hinaus für ein Mehrkostenprodukt, das über das Maß des Notwendigen hinausgeht, ist die Vereinbarung über die Mehrkosten schriftlich zu dokumentieren und die Mehrkosten sind von Ihnen zu tragen.
Mein Rollator ist defekt. Was kann ich tun?
Bitte wenden Sie sich im Falle eines Defektes an unseren Vertragspartner, von dem Sie den Rollator bezogen haben. Rollatoren werden im Rahmen einer Vorsorgungspauschale für einen vereinbarten Zeitraum von unseren Vertragspartnern zur Verfügung gestellt. In diesem Zeitraum ist dieser für eventuelle Reparaturen zuständig.