Pflege- und Krankenbetten

Pflegebetten und Krankenbetten sind spezielle medizinische Betten, die individuell an die Bedürfnisse der Nutzerin oder des Nutzers angepasst werden können. Auf dieser Seite finden Sie allgemeine Informationen zu Pflege- und Krankenbetten, den Unterschieden zwischen beiden sowie zur Kostenübernahme durch die hkk.

Was sind Pflege- und Krankenbetten?

Pflegebetten und Krankenbetten sind spezielle medizinische Betten, die sich individuell an Ihre Bedürfnisse anpassen lassen – etwa in Bezug auf Höhe, Liegeposition und Zubehör. Beide sind elektrisch höhenverstellbar. Der wesentliche Unterschied liegt im Versorgungsziel:

  • Pflegebetten unterstützen die langfristige Pflege im häuslichen Umfeld. Sie dienen der Pflegeerleichterung und helfen dabei, die Selbstständigkeit im Alltag zu erhalten oder zu fördern. Voraussetzung ist ein bestehender Pflegegrad.
  • Krankenbetten kommen bei akuten Erkrankungen oder nach Operationen zum Einsatz. Sie dienen der Krankenbehandlung sowie dem Ausgleich oder der Vorbeugung von Behinderungen.

Was sind die Voraussetzungen für eine Kostenübernahme durch die hkk?

Für eine Kostenübernahme benötigen wir eine vertragsärztliche Verordnung (Muster 16). Jeder Antrag wird individuell geprüft – basierend auf den medizinischen und/oder pflegerischen Voraussetzungen. Gegebenenfalls bezieht die hkk den Medizinischen Dienst (MD) in die Prüfung ein.

Für Pflegebetten ist zusätzlich ein vorliegender Pflegegrad erforderlich. Ob die Kosten übernommen werden, hängt vom Ergebnis dieser individuellen Prüfung ab.

Wie läuft die Kostenübernahme ab?

1. Vertragspartner finden
Wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen, können Sie sich direkt an einen hkk-Vertragspartner wenden. Nutzen Sie hierfür unsere Hilfsmittelsuche mit den Suchbegriffen:

  • „Krankenbetten – ohne Pflegegrad"

    oder

  • „Pflegebetten – nur bei Pflegegrad"

2. Verordnung vorlegen
Bei der Kontaktaufnahme mit dem Vertragspartner legen Sie Ihre ärztliche Verordnung vor.

3. Kostenvoranschlag einreichen
Der Vertragspartner nimmt Kontakt mit der hkk auf und reicht einen elektronischen Kostenvoranschlag ein.

4. Prüfung und Entscheidung
Die hkk prüft Ihren Fall und übermittelt die Genehmigung oder Ablehnung direkt an den Vertragspartner.

5. Lieferung
Bei Genehmigung liefert der Vertragspartner das Bett direkt zu Ihnen nach Hause.

Muss ich eine Zuzahlung leisten?

Ja, ab dem 18. Lebensjahr fällt eine Zuzahlung von zehn Prozent der Kosten an, mindestens fünf Euro und maximal zehn Euro. Es sind jedoch nie mehr als die Kosten des jeweiligen Hilfsmittels zu entrichten. Kinder sind grundsätzlich von der Zuzahlung befreit. Ausnahmen gelten zudem bei einer Zuzahlungsbefreiung.

Unter bestimmten Voraussetzungen kann eine Zuzahlungsbefreiung beantragt werden.

Die beschriebene Zuzahlungsregelung gilt sowohl für Pflege- als auch für Krankenbetten.

Fallen für mich weitere Kosten an?

Zusätzliche Kosten entstehen für Hilfsmittel, die über das Notwendige hinausgehen. Der Vertragspartner ist verpflichtet, kostenfreie Hilfsmittel anzubieten. Über Hilfsmittel mit Mehrkosten muss der Vertragspartner Sie beraten. Die Mehrkosten-Beratung ist schriftlich festzuhalten. Entscheiden Sie sich für ein höherwertiges Produkt, das mit weiteren Kosten verbunden ist, sind diese Kosten seitens des Vertragspartners so gering wie möglich zu halten.