Befreiungen / Vorauszahlungen
Sie können sich schon im Voraus von den Zuzahlungen befreien lassen, wenn bereits vorhersehbar ist, dass Sie die Belastungsgrenze überschreiten werden. Was Sie dafür tun müssen, erfahren Sie hier.
Für die Befreiung sind folgende Schritte nötig:
- Sie stellen ab Herbst des laufenden Jahres einen Antrag auf Vorauszahlung für das nächste Kalenderjahr
- Sie reichen uns den Antrag komplett ausgefüllt und unterschrieben mit Kopien entsprechender Einkommensnachweise wieder ein
- Wir errechnen Ihre Belastungsgrenze für das nächste Kalenderjahr und senden Ihnen eine entsprechende Mitteilung über die Höhe des zu zahlenden Betrages
- Sie zahlen den Betrag bei uns ein
- Sie erhalten direkt nach Zahlungseingang die Befreiungskarte für das kommende Jahr
Ihr Vorteil: Sie sind bereits ab Jahresbeginn von den gesetzlichen Zuzahlungen befreit und ersparen sich das Sammeln von Zuzahlungsnachweisen. Sollten die Zuzahlungen geringer ausfallen als Ihre eingezahlte Belastungsgrenze, ist eine Rückzahlung leider nicht möglich.
Weiterführende Informationen
Fragen zur Befreiung beantwortet Ihnen gern unsere ServiceLine unter der Telefonnummer 0421 3655-0 oder 0800 2 555444.