Geplante Pflegereform 2027: Was sich für Sie ändern soll

Die Bundesregierung plant, die Pflegeversicherung neu zu ordnen, um die Finanzierung der Pflege zu stabilisieren und die Versorgung der Menschen zu verbessern. Wir möchten, dass Sie gut informiert sind und erklären Ihnen die wichtigsten Punkte aus dem aktuellen Referenten-Entwurf des Gesetzes zur Neuordnung der Pflegeversicherung (PNOG). Wichtig für Sie: Dies ist bisher nur ein Entwurf. Bundesregierung, Bundestag und Bundesrat müssen noch zustimmen, daher können sich die Neuregelungen noch ändern.

Wie soll die Pflege künftig finanziert werden?

Um die Pflegeversicherung zu sichern, plant die Regierung höhere Einnahmen. Das bedeutet konkret:

  • Beitragssteigerung für höhere Einkommen: Für die Pflegeversicherung soll es künftig eine eigene Beitragsbemessungsgrenze geben und die Grenze, bis zu der Ihr Einkommen für die Pflegeversicherung zählt, soll steigen. Verdienen Sie mehr als 77.400 Euro im Jahr, zahlen Sie und Ihr Arbeitgeber künftig höhere Beiträge.
  • Zuschlag für Kinderlose: Der Beitragszuschlag für Mitglieder ohne Kinder soll von 0,6 auf 0,7 Prozent steigen.
  • Beitrag für Minijobs: Für Minijobs ist ein zusätzlicher Arbeitgeberbeitrag von 3,6 Prozent geplant.
  • Familienversicherung für Ehegatten: Ab 2028 soll die beitragsfreie Mitversicherung für Ehepartner eingeschränkt werden. Stattdessen ist ein Beitragszuschuss von 2,5 Prozent vorgesehen.

Einfacher und flexibler: Die neuen Pflege-Budgets

Damit Sie Pflegeleistungen einfacher nutzen können, sollen bisherige Leistungen in vier neuen Budgets gebündelt werden:

  • Entlastungsbudget: Für die selbst organisierte Pflege im häuslichen Bereich. Pflegebedürftige organisieren damit ihre Pflege- und Betreuungsmaßnahmen, Unterstützung im Haushalt und ggf. nötige Verbrauchshilfsmittel. Dieses Budget gilt auch für eine geplante Abwesenheit der Pflegeperson. Wichtig: In den ersten drei Monaten nach erstmaligem Erhalt eines Pflegegrades 2 oder 3 wird es nur zur Hälfte ausgezahlt.
  • Sachleistungsbudget: Finanziert die Pflege durch einen professionellen Pflegedienst. Bisher konnten bis zu 40 Prozent dieses Budgets auch für Betreuungs- und Entlastungsangebote verwendet werden. Diese Möglichkeit besteht nicht mehr.
  • Sozialraumbudget: Für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag, zum Beispiel Nachbarschaftshilfe. Es löst den bisherigen Entlastungsbetrag ab. Anspruch haben alle Versicherten mit einem Pflegegrad von 2 bis 5. Personen unter 25 Jahren erhalten 300 Euro. Personen ab 25 Jahren erhalten 175 Euro (bisher 131 Euro). Wird es nicht in Anspruch genommen, verfällt das Budget zum Jahresende.
  • Überbrückungsbudget: Für akute Notsituationen zur Organisation einer stationären Kurzzeitpflege oder einer ambulanten Pflegesachleistung. Liegt keine Notsituation vor, soll das Entlastungsbudget verwendet werden.

Einstufung in Pflegegrade

Für die Einstufung in die Pflegegrade 1 bis 3 ist künftig eine höhere Punktzahl bei der Begutachtung erforderlich.

Zuschüsse im Pflegeheim

Die Zuschüsse zum Eigenanteil im Pflegeheim steigen langsamer. Die Steigerung beginnt nicht mehr nach 12, sondern nach 18 Monaten. Die höchste Stufe mit 75 Prozent Zuschuss wird dann erst nach 55 statt wie bisher nach 37 Monaten erreicht.

Rente für pflegende Angehörige

Die Rentenbeiträge, die die Pflegekasse für pflegende Angehörige zahlt, sollen auf 70 Prozent sinken. Das führt zu geringeren Rentenansprüchen.

Ausblick auf die Pläne ab 2028

  • Die Leistungsbeträge sollen jährlich an die Kerninflationsrate angepasst werden.
  • Für Versicherte über 60 Jahre ist eine neue Früherkennungsuntersuchung geplant, um altersbedingten Erkrankungen und Pflegebedürftigkeit vorzubeugen.
  • Eine fachliche Pflegebegleitung soll Sie und Ihre Angehörigen bei der Pflege zu Hause unterstützen, damit sie möglichst lange unabhängig zu Hause bleiben können.
  • Ab dem 1. Juli 2028 soll ein zentrales digitales Pflegeportal alle Informationen, Anträge und Anbietersuchen bündeln.

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